Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Bundesregierung in Teilen bestätigt, einen Aspekt aber einkassiert. So reagieren unsere Landkreis-Abgeordneten auf das Urteil …
Es sollte der große Wurf werden: Die Ampel-Regierung schuf eine Wahlrechtsreform, um unter anderem die Größe des Bundestags zu verkleinern: Die Anzahl der Bundestagsabgeordneten sollte künftig auf 630 begrenzt werden. Die Reform wurde von der Ampelkoalition (SPD, Grüne, FDP) verabschiedet, auch die Direktmandate wollte die Koalition in ihrer Bedeutung schwächen. Das Bundesverfassungsgericht hat – nach Klagen der Opposition – die Aufhebung der Grundmandatsklausel als verfassungswidrig abgelehnt.
Worum geht es?
- Begrenzung der Bundestagsabgeordneten: Die Anzahl der Bundestagsabgeordneten wird künftig auf 630 begrenzt. Bisher führte das System der Überhang- und Ausgleichsmandate dazu, dass der Bundestag auf 736 Abgeordnete anwuchs. Diese Mandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. In Zukunft soll dies nicht mehr möglich sein.
- Erst- und Zweitstimme: Die Wähler können weiterhin zwei Stimmen abgeben – eine für den Direktkandidaten im Wahlkreis und eine für die Landesliste einer Partei. Allerdings wird die Anzahl der Sitze im Bundestag nun ausschließlich durch das Zweitstimmenergebnis bestimmt. Ein Direktkandidat erhält nur dann ein Mandat, wenn seine Partei genügend Zweitstimmen erhalten hat.
- Wegfall der Grundmandatsklausel: Bisher konnten Parteien mit mindestens drei Direktmandaten auch dann in den Bundestag einziehen, wenn sie die Fünfprozenthürde nicht überschritten hatten. Diese Regelung wurde abgeschafft, sodass nur noch Parteien mit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen in den Bundestag kommen. Dieser Teil der Regelung fällt nach dem jüngsten Urteil nun weg.
Warum?
Der Bundestag ist in den letzten Jahren stark angewachsen, was zu ineffizienten Arbeitsbedingungen, hohen Kosten und somit zu massiven Ärger in der Bevölkerung führte. Die gesetzliche Sollgröße liegt bei 598 Abgeordneten, doch durch die zusätzlichen Mandate (Überhangmandate) wuchs der Bundestag auf 736 Mitglieder an. Die Reform soll für eine stabile und vorhersehbare Größe des Bundestages sorgen, das Wahlsystem transparenter und fairer machen.
Stimmen aus dem Landkreis
Den Abgeordneten Alexander Radwan (CSU) aus unserem Landkreis stört vor allem die schwindende Bedeutung der Erststimmen. Er fürchtet, dass durch die Reform, die Direktwahl vor Ort an Bedeutung gewinnt: „Der Abgeordnete vor Ort, den man informiert, kritisiert, steht spiegelbildlich für die Situation. Wenn ein Bürger sich vor Ort für einen Kandidaten entscheidet, dieser aber das Mandat nicht erhält, ist das eine Schwächung der Unmittelbarkeit der Demokratie. Ich bin dafür, dass jemand vor Ort, der gewählt wird, auch ein Mandat bekommt.”
Er verdeutlicht seine politische Haltung dazu: “Ich selber war bei einer Bundestagswahl auch nie auf der Liste: Entweder ich werde direkt gewählt oder eben nicht. Abgeordnete, die einen Wahlkreis direkt erlangen, genießen eine andere Beinfreiheit als Kollegen auf dem Listenplatz. Sie sind unabhängiger gegenüber der Parteispitze oder gegenüber der Regierung.“
Der Abgeordnete Karl Bär (Bündnis 90 / Die Grünen) ist überzeugt: „Die Verkleinerung des Bundestages ist richtig und längst überfällig. Solange die CSU mit an der Regierung war, ist jeder Versuch einer Reform gescheitert. Stattdessen war die CSU nur immer bestrebt, den Anteil eigener Mandate im Bundestag zu erhöhen.“
Dass die Grundmandatsklausel nun doch erhalten bleibt, kann Bär nachvollziehen: “Das Gericht hat zudem entschieden, dass die Grundmandatsklausel erhalten bleibt, um die Nebenwirkungen der 5%-Hürde auf die Chancengleichheit der Parteien zu mildern. Dabei handelt es sich um die Sonderregel, dank der die Partei Die Linke bei der letzten Wahl mit drei Direktmandaten in den Bundestag einziehen konnte, obwohl sie nur 4,9 % der Stimmen hatte. Das ist aus meiner Sicht nachvollziehbar.”
SOCIAL MEDIA SEITEN