Da war schon länger eine unheilvolle Suppe am Kochen. Was als Freundschaft und Zweckgemeinschaft begann, wurde zu einem gewalttätigen Konflikt. Zwei Frauen hatten sich kennengelernt. Einiges verband sie: Beide hatten Kinder, beide liebten den Reitsport. Die eine hatte ein Haus mit mehreren Wohnungen, die andere suchte eine Wohnung.
So zog die 41-Jährige schließlich in das Haus in Warngau ein, bot an, die noch freie Wohnung als Maklerin zu verkaufen. Doch schnell kam es zu erheblichen Missstimmungen. Gestern nun war der zweite Verhandlungstermin, nachdem der Geschädigte zum ersten Termin im August nicht erschienen war.
Alles wegen eines Rasenmähers
Ein Grund für die immer wieder auftretenden Streitereien, waren sicherlich die vergeblichen Bemühungen, die Wohnung zu verkaufen. Aber es gab auch Baumängel, die Angeklagte drängte auf Einrichtung einer Hausverwaltung. Die eigentlichen Eigentümer fühlten sich entmündigt.
Im April eskalierte die Situation wegen eines vermeintlich falsch abgestellten Rasenmähers. Der heute als Zeuge gehörte Geschädigte, hatte das Gerät unter dem Vordach des Hauses abgestellt, wo er vor dem Schneefall geschützt war. Die Hausverwaltung hatte zuvor untersagt, diesen im Keller oder unter dem Carport zu deponieren, was ihn als Miteigentümer bereits verärgert hatte.
Als er ein paar Stunden später wieder nach Hause kam, stand der Rasenmäher schneebedeckt mitten auf dem Rasen. Aufgrund früherer Vorkommnisse hatte der Zeuge sofort die Angeklagte im Verdacht.
Das konnte nur sie gewesen sein.
Er habe sie zur Rede stellen wollen, mehrfach geklingelt und geklopft. Die Angeklagte habe dann auch geöffnet. Es seien drei, vier Sätze gefallen. Er sei sehr aufgebracht gewesen. Dann habe die Angeklagte Pfefferspray auf ihn gesprüht. Sie habe die Tür schließen wollen, obwohl er offensichtlich hilfsbedürftig gewesen sei. Der Zeuge habe daraufhin versucht, die Tür aufzudrücken, habe aber schnell davon abgelassen. Doch der Anwalt der Angeklagten hatte Zweifel an der Version der Geschichte.
Ist es nicht realistischer sich nach einem Angriff zurückzuziehen? Waren Sie nicht schon vorher in die Wohnung eingedrungen? Hatte Sie die Angeklagte nicht aufgefordert zu gehen?
Der Zeuge bestand jedoch auf seiner Aussage, die Wohnung nicht betreten zu haben. Er gab zu, dass er aufgebracht gewesen sei. Auch bestätigte er, bei einer anderen Situation dem Lebensgefährten der Angeklagten Schläge angedroht zu haben. Allerdings habe er an dem Tag die Warngauerin keinesfalls bedroht, sondern einfach eine Klärung der Situation einfordern wollen.
Notwehr oder Körperverletzung
In ihrem Plädoyer schränkte die Staatsanwaltschaft kurz darauf die Anklage ein. Man gehe statt von vorsätzlicher nun von fahrlässiger Körperverletzung aus und fordere eine Strafe von 50 Tagessätzen zu je 55 Euro.
Der Verteidiger dagegen sah seine Mandantin in einer Notwehrsituation. Der Zeuge habe sie durch seine Aufdringlichkeit genötigt. Sie habe sich durch seine Präsenz bedroht gefühlt. Zudem habe sie mit dem Pfefferspray gezielt am Geschädigten vorbei gezielt. Die Verletzung sei auch entsprechend gering gewesen. Die Polizei habe tatsächlich nur eine leichte Rötung des Auges festgestellt.
Richter Leitner befand die Angeklagte dennoch für schuldig, den Geschädigten fahrlässig mit dem illegalem Pfefferspray verletzt zu haben. Er erkannte jedoch an, dass die Frau den Zeugen nicht habe verletzen wollen und bewusst neben den Kopf zielte.
Ein derartiges Pfefferspray hat eine Reichweite von mehr als fünf Metern. In dem Fall betrug der Abstand 60 Zentimeter. Hätte die Angeklagte gewollt, hätte sie auf jeden Fall getroffen.
So wurde die Frau abschließend zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro und Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt.
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