Trotz der ulkigen Aktion ist es ihm sehr ernst: Die EU fordert, dass in Hanglagen nicht mehr gedüngt werden darf. Damit soll ein Problem bekämpft werden, dass es vor allem auf dem flachen Land gibt.
Richtlinien, die auf europäischer Ebene von der Kommission vorgeschlagen und von Rat und Parlament beschlossen werden, müssen in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Sonst droht ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren, wie es derzeit gegen Deutschland läuft.
Denn in Deutschland sind die Nitratwerte im Wasser zu hoch – ein Problem, das in Niedersachsen am größten ist, wie ein Sprecher des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft auf Anfrage mitteilt. Deshalb soll die Bundesregierung die Düngeverordnung ändern: Landwirte sollen dann auf Hanglagen mit einer Neigung von über 15 Prozent keinen Dünger mehr ausbringen dürfen.
Urlaubsregion verliert an Attraktivität
Kurz: Im Bergland im Süden soll ein Problem bekämpft werden, das es vor allem im Flachland im Norden gibt. Dort soll aber alles so weitergehen wie bisher – inklusive der intensiven Landwirtschaft. Da lachen die Hühner, dass sich die Hühnerstange biegt.
Wenn das durchgesetzt werde, könne er seinen Betrieb dicht machen, glaubt Bauer Huber. Beweidung sei nicht mehr möglich. Wo heute im Sommer Kühe grasen und wiederkäuen, würde alles mit Bäumen und Wald bewuchert, sagt er voraus. Auch für den Tourismus sieht er dann schwarz: „Der Blick auf die Berge und die Kühe auf der Weide machen die Urlaubsregion ja attraktiv“, so Huber.
„Das wurde am grünen Tisch entschieden“
Im Bundesministerium ist man sich der Absurdität der Forderung aus Brüssel bewusst und versucht, andere Lösungen zu finden – und das schnell. „Diese Forderung ist am grünen Tisch entschieden worden”, sagt der Ministeriumssprecher auf Anfrage. Die geografischen Gegebenheiten berücksichtige diese Forderung nicht. Wie die Änderung konkret aussehen wird, wird sich erst noch zeigen, sagt er. Landwirtschaftsminister Christian Schmidt sei diesbezüglich in Gesprächen und stehe unter Zeitdruck.
Dass Kühe mit ihren Fladen und Ausscheidungen auf der Weide unter den rechtlichen Begriff „Düngen“ fallen, ist zwar weder in der Nitratrichtlinie noch in der Düngeverordnung definiert – auch sei das kein „Düngen“ im rechtlichen Sinne, wie der Ministeriumssprecher mitteilt. Trotzdem würde die Forderung Almbauern wie Johann Huber Probleme bereiten.
„Im Winter stehen die Kühe ja im Stall“, gibt er zu bedenken. Die anfallende Gülle und der Mist werden gesammelt und im kommenden Frühjahr und Sommer – nach der gesetzlich festgelegten Sperrfrist – auf den Weiden und Äckern ausgebracht. Wenn das nicht mehr möglich ist, steht er vor der Frage: Wohin damit? Eine Antwort auf diese Frage hat er noch nicht. Aber eines weiß er schon jetzt: „Sollte diese Forderung der EU umgesetzt werden, höre ich sofort auf.“
SOCIAL MEDIA SEITEN