Genehmigung für das Wettbüro liegt grundsätzlich vor
Bereits im März dieses Jahres sollten sich die Einwohner von Gmund über die Eröffnung des neuen Sportwettbüros freuen dürfen, doch daraus wurde nichts. Noch immer hängt, jetzt Ende April, an der Eingangstür das Schild, das den 1. März als Eröffnungstag ausweist. Es scheint, als müssten die Gmunder Bürger für Sportwetten auf das Angebot im Internet zurückgreifen, denn eine schnelle Änderung der Lage für die neue Lokalität ist nicht in Sicht. Bürgermeister Georg von Preysing wurde zur Lage befragt und sagte:
„Wir haben das Landratsamt gebeten, dort eine Kontrolle durchzuführen.“
Sophie Stadler wiederum, ihres Zeichens die Pressesprecherin des Landratsamts, sagte, dass eine Kontrolle in der Tat durchgeführt worden sei und eine Genehmigung auch grundsätzlich vorläge: „Die Gemeinde Gmund hat eine Gewerbeanmeldung für besagtes Sportwettbüro vorliegen. Eine solche muss die Gemeinde annehmen.“ Offen ist indes dabei, wie die tatsächliche Nutzung der Lokalität ausfällt.
Um die vorliegende Problematik besser zu verstehen, muss man wissen, dass in der Rechtsprechung unterschieden wird zwischen einer Wettannahmestelle und einem Wettbüro. Eine Wettannahmestelle liegt zum Beispiel vor, wenn es sich um eine typische Lottospiel-Annahmestelle handelt, die auch über längere Öffnungszeiten verfügt. Anders sieht dies bei einem Wettbüro aus, welches nebenbei noch zum Verweilen einlädt und dementsprechend Stühle und Tische meistens zu seinen Einrichtungsgegenständen zählt.
Doch egal, um welche der beiden Alternativen es sich bei dem neuen Wettbüro nun letztlich handelt: Für beide ist eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung nötig. Diese muss obendrein außerdem von dem Staatlichen Bauamt überprüft werden. Relevant wird die erklärte Unterscheidung, weil bei der durchgeführten Kontrolle der Lokalität festgestellt worden war, dass die Öffnungszeiten überdurchschnittlich lang ausfallen sollten.
Dem Betreiber wurde bereits mitgeteilt, dass für die Nutzungsänderung eine Genehmigung nötig ist. Auch etwaige Lösungsmöglichkeiten wurden schon erörtert.
Stellplatzfrage ist bis dato ebenso noch nicht geklärt
Ein weiteres wichtiges Detail gibt es vor der Öffnung des Wettbüros ebenfalls noch zu klären und zwar die Frage nach dem Stellplatz. Noch-Bürgermeister von Preysing führte zu diesem Thema aus, dass der Betreiber seinen Eingang auf der Westseite habe, allerdings das Grundstück hier bereits zu Ende sei. Vielmehr handele es sich hierbei um ein privates Grundstück eines anderen Hauses. Fraglich ist nun, ob das Wettbüro überhaupt in der geplanten Form betrieben werden darf, wobei es momentan eher so aussieht, als sei das tatsächlich nicht der Fall. Schade wäre dies für die Bewohner Gmunds in jedem Fall, denn Sportwetten sind bei vielen Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen beliebt:
Nur die Zukunft wird zeigen, ob es für das neue Wettbüro doch noch ein Happy End gibt, oder gegebenenfalls nach sinnvollen Alternativen geschaut werden muss.
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