Was ab heute in Bayern gilt

Die Inzidenz im Landkreis Miesbach und bayernweit steigt täglich. Deshalb treten ab heute neue Regeln in Kraft. Hier in einer Übersicht zusammengefasst.

Die aktuellen Corona-Zahlen im Landkreis Miesbach / Quelle: RKI

Bayern verschärft ab heute die Corona-Regeln. Seit Wochen steigen die Inzidenzen stark an. Gelten werden diese Regeln ab heute, 24.11.2021 bis 15. Dezember 2021. Was ab heute bei uns gilt, hier für euch zusammengefasst.

Kontaktbeschränkungen (gilt nur für nichtgeimpfte und nichtgenesene Menschen)

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  • Für nichtgeimpfte und nichtgenesene Menschen gelten landesweit Kontaktbeschränkungen: Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Von der Beschränkung ausgenommen – Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren

Inzidenzunabhängige Regelungen

  • Sperrstunde Gastronomie von 22:00 Uhr und 5:00 Uhr. (Ausnahme: nicht-öffentliche Betriebskantinen)
  • Diskotheken, Clubs, Bars, Schankwirtschaften, Bordelle etc. werden geschlossen.
  • Jahres- und Weihnachtsmärkte sowie Volksfeste finden nicht statt
  • Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 qm Ladenfläche
  • Im Groß- und Einzelhandel Kundenbegrenzung auf je 10 qm Ladenfläche pro Kunden

2G-Regelung –> Geimpft oder Genesen

  • Gaststätten und Beherbergungsbetriebe
  • Körpernahe Dienstleistungen (inklusive Friseure)
  • Hochschulen
  • außerschulische Bildung (Musikschulen, Fahrschulen, Volkshochschulen etc.)
    die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Bibliotheken und Archive
  • Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen

Ausgenommen von der 2G Regelung

  • Groß- und Einzelhandel
  • Medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen
  • Prüfungen (bleiben auf 3G plus)
  • Ungeimpfte 12- bis 17-Jährige – bei der Ausübung sportlicher, musikalischer oder schau-spielerischer Aktivitäten und in der Gastronomie und dem Beherbergungswesen
  • Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate (ohne Impfung)

2G plus Regelung –> Geimpft oder Genesen – plus tagesaktuellen negativen Schnelltest

  • Kulturveranstaltungen (Oper, Theater, Konzerte etc.)
  • Sportveranstaltungen (als Zuschauer)
  • Messen, Tagungen, Kongresse
  • Freizeiteinrichtungen (z. B. Zoos, botanischen Gärten, Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffen, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Freizeitparks, Indoorspielplätze)
  • Private und öffentliche Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten (z. B. Weihnachtsfeiern, Hochzeiten, Geburtstage, Firmenjubiläen etc.), soweit nicht Gastronomie.

2G plus bedeutet zusätzlich

  • Personenobergrenzen. Maximal 25 Prozent der Kapazität – (gilt im Außen- und Innenbereich). Bei Messen und ähnlichen nur ein Viertel der bisherigen Besucherzahlen zulassen – höchstens 12.500 Personen pro Tag.
  • In geschlossenen Räumen gilt Maskenpflicht – auch am Platz.
  • Mindestabstand zu Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören – Höchsteilnehmerzahl dadurch begrenzt
  • Bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten gilt: Außerhalb der Gastronomie besteht eine kapazitätsbezogene Personenobergrenze (25 Prozent oder Mindestabstand) – Keine Maskenpflicht am Platz

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