Was ab Montag für Schulen und Kitas gilt

Ab Montag öffnen Schulen und Kitas wieder für den Regelbetrieb. Da der Landkreis aber aktuell über der Inzidenz von 50 liegt, gelten hier einige Sonderregeln.

Ab Montag öffnen Schulen und Kitas unter bestimmten Auflagen

Ab Montag geht es für viele Kinder nach wochenlangen Schul- und Kita-Schließungen endlich wieder los: Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass ab Montag, 15.März, Schulen und Kitas mit Einschränkungen öffnen.

Die Bedingungen, in welchem Umfang Schulen und Kitas öffnen können, hängen von der 7-Tages-Inzidenz im jeweiligen Landkreis ab („inzidenzbasierte Lockerungen“). Dazu wurden von der Staatsregierung drei „Inzidenzphasen“ definiert: unter 50, zwischen 50 und 100, sowie über 100. Liegt die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über/unter 50 bzw. über/unter 100, erreicht ein Landkreis die nächste Inzidenzphase mit den entsprechend geltenden Regeln.

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Jede Woche neue Festlegung der Regeln

Für Schulen und Kindertageseinrichtungen gelten aber nochmal Sonderregeln: “Damit Eltern und Schulfamilie besser planen können, muss die Kreisverwaltungsbehörde künftig jeden Freitag den aktuellen Inzidenz-Wert feststellen und amtlich bekannt machen. Die für die Inzidenzphase maßgeblichen Regeln gelten dann für den Landkreis jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags”, erklärt die Pressesprecherin des Landratsamts Sophie Stadler.

Das heißt nun ganz aktuell für den Landkreis Miesbach: Am heutigen Freitag, 12.März, stellt das Landratsamt Miesbach den Inzidenzwert von 65 laut Robert-Koch-Institut fest (amtliche Bekanntmachung hier). Damit gelten ab kommenden Montag, 15.März, bis einschließlich Sonntag, 21.März, die Regeln für Schul- und Kitabetrieb der Inzidenzphase zwischen 50 und 100.

Diese Regelungen sind:

  • Schulen: Präsenzunterricht, dort wo ein Mindestabstand von 1,5 m möglich ist, sonst Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen an allen Schulen. Bei Wechselunterricht findet weiter eine Notbetreuung statt, sofern es die Personal- und Raumsituation zulässt.
  • Kitas: Betreuung aller Kinder in festen Gruppen (eingeschränkter Regelbetrieb). Gleiches gilt für organisierten Spielgruppen und Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung.
    Selbst wenn also die Inzidenz in der kommenden Woche über 100 steigen würde, wovon das Gesundheitsamt Miesbach nicht ausgeht, würden die genannten Regeln bis einschließlich Sonntag gelten.
  • Die nächste amtliche Bekanntmachung mit den für die darauffolgende Kalenderwoche geltenden Regeln erfolgt am Freitag, 19.März.

Aktuelles Infektionsgeschehen an Schulen und Kitas

Am heutigen Freitag ist nur eine Kita und eine Grundschule von Quarantänemaßnahmen betroffen. Insgesamt hielt sich das Infektionsgeschehen in diesen Einrichtungen in den vergangenen Wochen mit wenigen Einzelfällen sehr in Grenzen.

Impfungen rund um Schulen und Kitas

Personal an Grund- und Förderschulen sowie in Kindertageseinrichtungen wurde von der Gesundheitsministerkonferenz für eine priorisierte Impfung vorgezogen. Dank der sehr schnellen Reaktion der Leitungen von Impfzentrum, Staatlichem Schulamt und dem Team „Kindertagesbetreuung“ am Landratsamt haben voraussichtlich schon an diesem Wochenende alle Impfwilligen aus dieser Gruppe ein Impfangebot erhalten. Kinder werden nicht geimpft.

Selbsttests zur Laien Anwendung für Schulen und Kitas

Die von der Staatsregierung angekündigte Lieferung von Selbsttests zur Laien Anwendung für Schulen und Kitas verzögert sich weiter. Der Termin wurde bereits mehrfach verschoben. Auch die Anzahl der Tests in nach wie vor unklar. Staatliches Schulamt, Team „Kindertagesbetreuung“ und Team „Katastrophenschutz“ geben ihr Möglichstes, die Tests so schnell wie möglich zu verteilen, sobald diese geliefert werden.

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