Was gibt es im Hinblick auf die Brut- und Setzzeit beim Waldspaziergang mit Hund zu beachten

Von Anfang April bis Mitte Juli gilt vielerorts die Leinenpflicht. Verstöße werden mit hohen Strafgeldern geahndet. Weshalb eigentlich und warum sollten Sie in diesem Zusammenhang den Abschluss entsprechender Haustierkrankenversicherungen in Betracht ziehen?

Brut- und Setzzeit

Grund für diese Regelung ist die Brut- und Setzzeit im Frühjahr jeden Jahres. In dieser Phase werden viele Jungtiere geboren. Während die älteren Tiere durch Brut, Geburt und die spätere Versorgung des Nachwuchses geschwächt sind, kämpft dieser mit den Heimtücken der Wildnis. Eine jede Tierart entwickelt eine Technik, um ihre unerfahrenen Nachfahren sicher gegen Hunger, Wetter und Fraßfeinde zu schützen. Doch diese Systeme sind angreifbar, vor allem durch menschliche Einflüsse.

Vögel, die aus Furcht vor plötzlich auftauchenden Hunden oder Menschengruppen ihr Gelege verlassen müssen, riskieren die Unterkühlung der Eier oder das Eindringen von Feinden während der Abwesenheit. Andere Tierarten neigen dazu, ihre Jungen nicht mehr anzunehmen, sobald ihnen der Geruch fremder Menschen oder Raubtiere anhaftet. Rehe bieten ihren Jungen ähnlich wie Hasen nur ein lockeres Nest als Unterschlupf, sodass diese während der elterlichen Streifzüge ungeschützt zurückbleiben.

Andere Tiere sind in dieser Zeit hochtragend und so in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Hetzjagden mit herumstreunenden Hunden bedeuten zusätzlichen Stress, auch wenn es nicht zu direkten Auseinandersetzungen kommt. Ein gestresstes Reh z. B. ist unter Umständen nicht zur Versorgung seines Nachwuchses fähig. Zumal es diesen nicht schützen kann, während es von einem sorglosen Hund gejagt durchs Unterholz läuft.

Um diesen Vorgängen Rechnung zu tragen, wurden für die Brut- und Setzzeit spezielle Verordnungen erlassen. Vielerorts mahnen zudem Hinweisschilder der besonderen Rücksichtnahme.

Bedeutung der Brut- und Setzzeit für den Hundehalter

Wer als Hundehalter häufig mit seinem Vierbeiner in der freien Natur unterwegs ist, hat in diesem Zusammenhang dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund diese Aufzuchtphase nicht stört. Der Hund sollte weder Gelegenheit bekommen, trächtige oder geschwächte Tiere zu jagen, noch Elterntiere durch Aufschrecken von ihren Jungen zu trennen oder aus ihren Nestern zu vertreiben. Neben dem Verletzungsrisiko für die Wildtiere steht hier auch das Wohlergehen des Hundes im Fokus. Ausgewachsene Hirsche und Wildschweine können diesem durchaus gefährlich werden, zumal sie ihren Nachwusch sehr aggressiv verteidigen werden. Die Auseinandersetzung mit einer aufgebrachten Wildsau kann selbst für einen ausgewachsenen Schäferhund tödlich enden.

Entsprechend gilt in dieser Phase vielerorts eine Leinenpflicht. Hundehalter sind dazu verpflichtet, ihre Hunde auf den dafür vorgesehenen Wegen kontrollierbar zu führen. Dies gilt häufig sowohl für Wälder, Felder als auch Wasserstellen. Die Pflicht entfällt in der Stadt teilweise ebenso wenig, wie in öffentlichen Parks. Auch im urbanen Raum brüten Vögel, deren Bestand durchaus zu schützen ist.

Geregelt werden die entsprechenden Gesetzmäßigkeiten im jeweiligen Landeshundegesetz und/oder der Gefahrenabwehrverordnung.
Die einzelnen Vorschriften zur Leinenpflicht können allerdings von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Informieren Sie sich immer konkret vor Ort.

Es kann individuell geregelt sein:

  • zu welchem Zeitraum die Verordnung gilt
  • in welchen Gebieten der Hund angeleint werden muss
  • wie lang die Leine maximal sein darf
  • ob der Hund in bestimmten Zonen überhaupt mitgeführt werden darf
  • für welche Hunde die Regelungen gelten (Rasse, Größe)

 

Natürlich sollten Sie auch außerhalb der gesetzlichen Vorschriften zu möglichen Gefahren und über lokale Brutgebiete informiert sein. Sollte es dennoch zu gröberen Zusammenstößen zwischen ihrem Hund und einem Wildtier kommen, schützt sie der Abschluss einer Haustierkrankenversicherung vor den Folgen unerwartet hoher Tierarztkosten.

Konsequenzen für frei laufende Hunde

Je nach Aufenthaltsort drohen bei Verstößen gegen die Verordnung unterschiedliche Konsequenzen. Während es sich in einem Ort auf minimale Verwarngelder im zweistelligen Bereich belaufen kann oder setzt die Nachbargemeinde im angrenzenden Bundesland eventuell Bußgelder von 10.000 bis 25. 000 Euro an.

Eine empfindliche Geldstrafe, die neben dem Risiko für den Hund jedoch minimal erscheint: Unter bestimmten Bedingungen dürfen Hunde, die offensichtlich nicht von ihren Haltern unter Kontrolle zu bringen sind und eindeutig dem Wild nachstellen, sogar von Jägern geschossen werden.

Muss das wirklich sein?

Viele Halter sprechen sich gegen diese Regelung aus. Vor allem solche, deren Hunde in der Regel brav bei Fuß laufen und gut trainiert wurden. Auf den ersten Blick sind diese Einwände sinnvoll. Die Bußgelder und Verordnungen wirken sehr drastisch in Bezug auf die geringe Wahrscheinlichkeit, dass der einzelne Hund in Ausnahmefällen doch seinen Instinkten nachgeben wird.

Bedenkt man jedoch die große Anzahl an Hunden, die täglich vor unseren Städten ausgeführt werden, ist diese Regelung durchaus nachvollziehbar. Die Wildtiere sind dadurch nicht ein bis zweimal am Tag dem Stress durch ein herannahendes Raubtier ausgesetzt, sondern nahezu permanent. Schließlich leben mehr als 10 Millionen Hunde in deutschen Haushalten.

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