Was gilt jetzt an Schulen

Ab Montag gilt die Testpflicht für alle Schüler im Landkreis Miesbach. Außerdem ist nun klar, wie der Unterricht in der kommenden Woche aussieht.

Der Lehrer Wilhelm Härtle erklärt in einer 10. Klasse die Durchführung der Selbsttests. / Quelle: Tobias Schreiner.

Testpflicht an Schulen
Ab 12. April dürfen unabhängig von der Inzidenz nur noch Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht bzw. an den Präsenzphasen des Wechselunterrichts teilnehmen, die entweder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird).

Schnelltests können z. B. im Testzentrum Miesbach, bei Ärzten oder Apotheken im Landkreis durchgeführt werden. Eine Auflistung von Teststellen gibt es unter www.landkreis-miesbach.de/coronavirus oder auf www.reihentestung.de. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht nicht aus.

Anzeige

Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 gilt für Schülerinnen und Schüler eine zweimal wöchentliche Testpflicht an der Schule als Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenzunterricht. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 gilt diese Testpflicht mindestens zweimal wöchentlich. Diese Testpflichten gelten ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.

Schul- und Kitabetrieb ab 12.April – was gilt in der kommenden Woche?

Am heutigen Freitag, 09.April, stellt das Landratsamt Miesbach den Inzidenzwert von 95 laut Robert-Koch-Institut fest (amtliche Bekanntmachung hier). Damit gelten ab kommenden Montag, 12.April, bis einschließlich Sonntag, 18.April, die Regeln für Schul- und Kitabetrieb der Inzidenzphase zwischen 50 und 100.

Diese Regelungen sind:

  • Schulen: Die Teilnahme am Unterricht ist nur mit einem negativen Testergebnis möglich. Als Testergebnis zählen Selbsttests an der Schule, PCR-Testergebnisse oder PoC-Antigenschnelltests). Es gilt eine zweimal wöchentliche Testpflicht als Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenzunterricht.
  • Präsenzunterricht, dort wo ein Mindestabstand von 1,5 m möglich ist, sonst Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen an allen Schulen. Bei Wechselunterricht findet weiter eine Notbetreuung statt, sofern es die Personal- und Raumsituation zulässt.
  • Kitas: Betreuung aller Kinder in festen Gruppen (eingeschränkter Regelbetrieb). Gleiches gilt für organisierten Spielgruppen und Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung
    Selbst wenn also die Inzidenz in der kommenden Woche über 100 steigen würde, würden die genannten Regeln bis einschließlich Sonntag gelten.

Die nächste amtliche Bekanntmachung mit den für die darauffolgende Kalenderwoche geltenden Regeln erfolgt am Freitag, 16.April.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner