Was verdient mein Bürgermeister?

Das “System Miesbach” ist in aller Munde. Die Bürger wollen Transparenz – vor allem, wenn es ums Geld geht. Und so fragen sich viele: Was verdient eigentlich mein Bürgermeister? Nicht jeder befürwortet größtmögliche Transparenz, doch das könnte sich schon bald ändern.

Josef Höß sieht die Bezüge
Josef Höß ist derzeit noch Bürgermeister von Holzkirchen.

Sicherlich hat sich der eine oder andere schon einmal gefragt, wieviel eigentlich ein Bürgermeister verdient. Im Grunde ist das kein Geheimnis, denn die Besoldung der kommunalen Mandatsträger wird im Kommunalen Wahlbeamtengesetz (KWBG) für ganz Bayern festgelegt. Dieses gilt also auch für hauptamtliche Bürgermeister, wie sie in den Gemeinden des Landkreises vorherrschen. Dabei ist die Höhe dieser Bruttobesoldung abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde.

So erklärt Jakob Eglseder, Bürgermeister von Otterfing, das bereits jetzt die Bezüge der Rathaus-Chefs öffentlich seien: “Das kann jeder selbst nachschauen. Ich zum Beispiel bin bei A 15 eingestuft. Außerdem gibt es Zulagen wie Fahrtkosten oder Aufwandsentschädigung.” Nach der Besoldungstabelle verdient ein erster Bürgermeister in einer Gemeinde mit 3.001 bis 5.000 Einwohnern 4.395,28 Euro vor Steuern. Bei 5.001 bis 10.000 Einwohnern steigt die Besoldung auf monatlich 4.848,14 Euro.

Die Bezüge eines zweiten Bürgermeisters sind hingegen nicht festgelegt. Über sie entscheidet der jeweilige Stadt- oder Gemeinderat und legt, gemessen an der Besoldung des ersten Bürgermeisters, den prozentualen Anteil für dessen Stellvertreter fest. Die Kommune muss hier lediglich der Vorgabe folgen, dass der Betrag geringer sein muss als der Verdienst des Gemeindeoberhaupts. Gibt es noch einen dritten Bürgermeister, wird für diesen oftmals eine Pauschale vereinbart.

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Stadt- und Gemeinderäte bestimmen über Zulagen

Zu den Basisbesoldungen der Bürgermeister kommt noch eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung hinzu, deren genaue Höhe nicht im KWBG geregelt ist. Darüber entscheidet ebenfalls der Stadt- bzw. Gemeinderat. Das Gesetz gibt hier lediglich einen Rahmen vor: Demnach bewegt sich die monatliche Dienstaufwandsentschädigung für erste Bürgermeister zwischen 209,15 und 687,56 Euro, für einen zweiten und dritten Bürgermeister zwischen 178,05 und 559,91 Euro.

Diese Entscheidungen werden im Stadt- und Gemeinderat normalerweise in nicht-öffentlicher Sitzung und in Abwesenheit der Betroffenen gefällt. Eglseder erklärt: “Wenn der Gemeinderat darüber befindet, muss sogar ich den Raum verlassen. Auch wenn ich hundert Überstunden habe, ich kann weder Argumente noch Wünsche einbringen.”

Das Procedere ist in der jeweiligen Gemeindeverordnung geregelt und soll dem Persönlichkeitsschutz dienen. Nun stellt sich jedoch die Frage, wieviel Schutz der Persönlichkeit kann oder darf es geben, wenn es um die Verwendung von Steuergeldern geht?

Persönlichkeitsrecht vor öffentlichem Interesse?

“Ich möchte nicht, dass das Gehalt veröffentlicht wird. Es sind zwar öffentliche Gelder, aber das ist doch eine interne Geschichte. Als Privatmann möchte ich auch nicht, dass meine Gelder offengelegt werden”, sagt beispielsweise Holzkirchens Bürgermeister Josef Höß. Und damit ist er zumindest landkreisübergreifend nicht der einzige.

Dabei sieht das beispielsweise die Kommunalaufsicht des Landratsamtes München etwas anders. In einem kürzlich erschienenen Artikel über Bürgermeistergehälter im Würmtal stellte sie klar, dass es sich bei den Bezügen eines zweiten Bürgermeisters nicht um ein persönliches Gehalt handle, das der Geheimhaltung unterliege, sondern um ein personenunabhängiges öffentliches Amt. Entsprechend seien Beschlüsse darüber in öffentlicher Sitzung vorzunehmen.

Im Nordlandkreis sieht man die totale Transparenz unterschiedlich. Während Höß sich gegen eine Offenlegung der Gehälter ausspricht, hat Valleys Bürgermeister Andreas Hallmannsecker nichts dagegen:

Ich habe da kein Problem damit. Es könnten zwar Neiddebatten dadurch ausgelöst werden, aber die gibt es immer.

Zwar wolle jeder seine Privatsphäre schützen, doch Hallmannsecker räumt Verständis dafür ein, dass der Bürgermeister eine öffentliche Person sei. Am Ende finanziert der Bürger und Steuerzahler diese Jobs. Damit, so die Argumentation der Befürworter einer transparenteren Handhabe, sei er auch so etwas wie der „Arbeitgeber“ der Politiker. Und dieser kennt in der Regel die genaue Höhe der Gehälter seiner Angestellten. Hallmannsecker sieht diese Argumentation allerdings kritisch: “Für das Steuergeld wird auch Arbeit geleistet.”

Wieviel Transparenz ist sinnvoll?

Höß dagegen sieht bereits genug Transparenz gegeben: “Die Einstufung ist kein Geheimnis, man kann die Eingruppierung im Internet einsehen. Und die Aufwandsentschädigung bewegt sich in keinem großen finanziellen Bereich, diese ist also nicht maßgebend”, sagt er.

Zu dieser Thematik befragt, unterstützt das Landratsamt Miesbach die Einschätzung der Münchner Kollegen, die eine Offenlegungspflicht gegeben sehen. Die Geldleistungen für kommunale Wahlbeamte müssten sich für die ersten Bürgermeister innerhalb der im KWBG bestimmten Beträge halten, die der Öffentlichkeit zugänglich seien, erklärt Gabriele Dorby, Pressesprecherin des Landratsamtes Miesbach.

In den Rathäusern, wie hier in Holzkirchen, dürfte in den kommenden Monaten über die Bezüge debattiert.
In den Rathäusern, wie hier in Holzkirchen, dürfte in den kommenden Monaten über die Bezüge debattiert.

Diese Bestimmungen seien für die ehrenamtlich zweiten Bürgermeister analog gültig. Darüber hinaus empfiehlt das Landratsamt die Behandlung von Besoldungsfragen in öffentlicher Sitzung:

Es stellt in einem demokratischen Rechtsstaat den Regelfall dar, dass Bedienstete in öffentlicher Funktion die Kontrolle ihrer aus öffentlichen Abgaben finanzierten Gehälter oder Bezüge durch die Öffentlichkeit hinnehmen müssen und deshalb auch deren Publizität zu dulden haben.

Da die jeweiligen Rahmensätze aufgrund der geltenden gesetzlichen Vorschriften ohnehin öffentlich bekannt sind, empfiehlt die Kommunalaufsicht den Bürgermeistern der Landkreiskommunen, die Bezüge der zweiten Bürgermeister und die Höhe der Dienstaufwandsentschädigungen aller Bürgermeister in öffentlicher Sitzung zu beschließen. In den nächsten Wochen werden sich die neuen Gemeinderäte im Nordlandkreis daher wohl mit diesem Thema befassen müssen.

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