Was verdient ein Tal-Bürgermeister?

Seit dem das “System Miesbach” aufgedeckt wurde, fordern Bürger mehr Transparenz – vor allem, wenn es ums Geld geht. Und so fragen sich viele: Was verdient eigentlich mein Bürgermeister? Die Gemeinde Gmund hat das für den neuen Rathauschef nun öffentlich gemacht. Aber auch Rottach-Egern steht nicht nach.

Alfons Besel bei seiner Vereidigung als Gmunder Bürgermeister. In der gleichen Sitzung wurde auch über Besels Gehalt debattiert.

Sicherlich hat sich der eine oder andere schon einmal gefragt, wieviel eigentlich ein Bürgermeister verdient. Im Grunde ist das kein Geheimnis, denn die Besoldung der kommunalen Mandatsträger wird im Kommunalen Wahlbeamtengesetz (KWBG) für ganz Bayern festgelegt. Dieses gilt also auch für hauptamtliche Bürgermeister, wie sie in den Gemeinden im Tegernseer Tal vorherrschen. Dabei ist die Höhe dieser Bruttobesoldung abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde.

Die Bezüge eines Vize-Bürgermeisters sind hingegen nicht festgelegt. Über sie entscheidet der jeweilige Stadt- oder Gemeinderat und legt, gemessen an der Besoldung des ersten Bürgermeisters, den prozentualen Anteil für dessen Stellvertreter fest. Die Kommune muss hier lediglich der Vorgabe folgen, dass der Betrag geringer sein muss als der Verdienst des Gemeindeoberhaupts. Gibt es noch einen dritten Bürgermeister, wird für diesen oftmals eine Pauschale vereinbart.

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Stadt- und Gemeinderäte bestimmen über Zulagen

Zu den Basisbesoldungen der Bürgermeister kommt noch eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung hinzu, deren genaue Höhe nicht im KWBG geregelt ist. Darüber entscheidet ebenfalls der Stadt- bzw. Gemeinderat. Das Gesetz gibt hier lediglich einen Rahmen vor. Diese Entscheidungen werden im Stadt- und Gemeinderat normalerweise in nicht-öffentlicher Sitzung und in Abwesenheit der Betroffenen gefällt. So wie jetzt auch in Gmund geschehen. Da es mit Alfons Besel einen neuen Bürgermeister gibt, musste sich der Gemeinderat mit dessen Bezügen auseinandersetzen.

So erklärt die Gemeinde nun, dass man für Besel eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung „für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung“ von 350 Euro festgelegt habe. In der Sitzung vom 12. April sei auch beschlossen worden, die Besoldung und die Entschädigung des Ersten Bürgermeisters nach der Sitzung öffentlich bekanntzugeben.

Ein hauptamtlicher Erster Bürgermeister in einer Gemeinde der Größenordnung von Gmund erhält eine Besoldung nach der Endstufe der Besoldungsgruppe A 16. Das Grundgehalt beträgt daher brutto 7.082,21 €. Daneben erhält er einen Familienzuschlag von 250,00 € und Nebenbezüge (Jahressonderzahlung = „Weihnachtsgeld“, vermögenswirksame Leistungen).

Nicht einzeln aufgeschlüsselt ist das Jahresgehalt des Rottacher Kollegen Christian Köck. Laut öffentlichem Haushaltsplan 2018 sind es 102.000 Euro und 1.000 Euro Versorgungsrücklage. Auch Köcks beide Vizes gehen nicht leer aus. Sie bekommen zusammen pro Jahr 10.200 Euro. Dass die Gehälter der Bürgermeister in dieser Form öffentlich gemacht werden, gefällt dabei nicht jedem. So erklärte der damalige Holzkirchner Rathauschef Josef Höß vor einigen Jahren: “Ich möchte nicht, dass das Gehalt veröffentlicht wird. Es sind zwar öffentliche Gelder, aber das ist doch eine interne Geschichte. Als Privatmann möchte ich auch nicht, dass meine Gelder offengelegt werden”. Und damit war er damals zumindest landkreisübergreifend nicht der einzige.

Gmund wählt den Mittelweg

Dabei sehen das beispielsweise die Kommunalaufsichten etwas anders. So stellen die Behörden immer wieder klar, dass es sich bei den Bezügen eines Bürgermeisters nicht um ein persönliches Gehalt handle, das der Geheimhaltung unterliege, sondern um ein personenunabhängiges öffentliches Amt. Entsprechend seien Beschlüsse darüber in öffentlicher Sitzung vorzunehmen. Das Landratsamt erklärte vor einiger Zeit auf Nachfrage:

Es stellt in einem demokratischen Rechtsstaat den Regelfall dar, dass Bedienstete in öffentlicher Funktion die Kontrolle ihrer aus öffentlichen Abgaben finanzierten Gehälter oder Bezüge durch die Öffentlichkeit hinnehmen müssen und deshalb auch deren Publizität zu dulden haben.

Da die jeweiligen Rahmensätze aufgrund der geltenden gesetzlichen Vorschriften ohnehin öffentlich bekannt sind, empfiehlt die Kommunalaufsicht den Bürgermeistern aller Gemeinden, die Bezüge der zweiten Bürgermeister und die Höhe der Dienstaufwandsentschädigungen aller Rathauschefs in öffentlicher Sitzung beschließen zu lassen. Das hat zwar in Gmund nicht ganz geklappt. Für die nötige Transparenz hat die Gemeinde trotzdem im Nachgang gesorgt.

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