Weg mit den “wilden Bannern”

Der Streit um die Holzkirchner Südumgehung ruht. Daher wundert man sich derzeit über die Banner, die in der Marktgemeinde für die Südumgehung werben. Denn eigentlich sind Werbung und Plakate streng durch Satzungen und Verordnungen geregelt.

Der Streit um die Südumfahrung ruht erstmal. Trotzdem kämpft die Schutzgemeinschaft gegen Verkahrsbelästigung weiter.
Der Streit um die Südumfahrung ruht erstmal. Trotzdem kämpft die Schutzgemeinschaft gegen Verkahrsbelästigung weiter.

“Südumgehung Jetzt!” steht in großen Buchstaben auf den Bannern, die derzeit an Hauswänden und Gartenzäunen in der Tegernseer, Münchner und Holzkirchner Straße angebracht sind. Das verwundert nicht nur, weil die Gemeinde den Streit um die Südumgehung vertagt hat, bis der Bund entscheidet, ob die Trasse in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans kommt.

Dass die Banner dort hängen überrascht auch deshalb, weil die Gemeinde sehr strenge Regeln dafür hat, wenn Werbung oder Plakate aufgehängt werden. Genehmigt worden seien sie nicht, sagt Bürgermeister Olaf von Löwis auf Anfrage.

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Ob Information oder Werbung: Es gibt strenge Regeln

Die Banner werben für die Schutzgemeinschaft gegen Verkehrsbelästigung. Die Mitglieder hätten sie eigenverantwortlich aufgehängt, sagt ihr Vorsitzender Simon Drexl auf Anfrage: “Ich wusste gar nicht, dass es sich bei den Bannern um Werbung handelt. Das ist doch eher Information.” Außerdem hätten die BIs gegen die Südumgehung ebenfalls Banner an einem der Ortseingänge und auf einem Feld aufgestellt.

Ob die Banner der Schutzgemeinschaft nun Information oder Werbung sind: Laut der Werbeanlagesatzung ist Werbung in Wohngebieten verboten. In Mischgebieten mit überwiegend Wohnnutzung “sind sie ausnahmsweise an der Stätte der Leistung” erlaubt.

Ausnahmen regelt die Gemeindeverwaltung

Laut Plakatierungsrichtlinien darf nur für sportliche und kulturelle Veranstaltungen im Ort mit Plakaten geworben werden und nach der Verordnung über Anschläge in der Öffentlichkeit dürfen Plakate politischer Parteien nur in der Zeit von Wahlen und Bürgerbegehren angebracht werden und nur auf den Plakatwänden der Gemeinde. Ausnahmen kann die Gemeinde genehmigen.

Wie schwer es ist, Plakate aufzuhängen, wissen andere Bürgerinitiativen gut. “Hartpenning muckt auf” hatte beispielsweise große Probleme, Hinweisschilder in der Ortsdurchfahrt von Hartpenning aufzustellen, auf denen zu Rücksicht auf Kinder aufgerufen wird. Zuvor habe die BI bei der Gemeinde angeregt, die Plakate vom Zweckverband für kommunale Verkehrssicherheit zu beziehen und trotzdem anschließend Probleme mit der Genehmigung gehabt, sagt der Vorsitzende Christoph Scholz.

Banner müssen entfernt werden

Strafen müssen diejenigen, die die Banner der Schutzgemeinschaft aufgehängt haben, aber nicht fürchten. “Die Verursacher erhalten von uns nur ein Schreiben”, sagt Bürgermeister von Löwis. Darin werden sie aufgefordert, die Banner sofort zu entfernen. Mehr nicht.

Derweil prüft die Verwaltung Hinweise, nach denen andere BIs ebenfalls “wild plakatiert” haben sollen. “Dem müssen wir nachgehen”, so von Löwis. Sollten diese Plakate aber schon abgehängt sein: “Dann haben wir Pech gehabt.”

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