Wegen 0,5 Gramm vor Gericht

Eine junge Tegernseerin musste sich heute vor dem Miesbacher Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Besitz von illegalen Betäubungsmitteln.

Eine junge Tegernseerin wurde mit 0,5 Gramm Marihuana erwischt. / Bild links: Beispielfoto

Eine 18-jährige Tegernseerin wurde im Mai mit Gras erwischt. Heute musste sie sich vor dem Amtsgericht Miesbach verantworten. In der Anklageschrift ließ die Staatswaltschaft verlauten, dass die junge Frau am Morgen des 30. Mais von einer namentlich unbekannten Person 0,5 Gramm Marihuana übernommen habe. „Die Angeklagte wird daher beschuldigt, als Heranwachsende vorsätzlich unerlaubte Betäubungsmittel erworben zu haben.“

Bereits nach Vorlesen der Anklageschrift gab die junge Tegernseerin alles zu: „Ja, es stimmt.“ Auf Nachfrage von Richter Klaus Jürgen-Schmid, ob sie nicht sagen wolle, von wem sie das Gras hat, gibt die Angeklagte zu: „Ich weiß es nicht mehr. Ich kannte diese Person nicht.“ Nach ihren Angaben konsumiere sie nur selten Marihuana, ein bis zwei Mal im Monat. In den vergangenen zwei Monaten aber gar nicht mehr.

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Finanzielle Unabhängigkeit kommt ihr zugute

Sie habe an besagtem Tag eine Freundin zu einem Bekannten gefahren und kam so in eine Polizei-Kontrolle, bei der das Gras dann entdeckt wurde. Um zu entscheiden, ob die 18-Jährige nach dem Jugendgesetz verurteilt werden soll, wurde eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe zur Beratung herangezogen. Diese habe aus Gesprächen mit der Tegernseerin erfahren, dass sie bald ihre Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau abschließen würde.

Da sie seit dem 1. März alleine in einer Wohnung lebt, geht der Hauptanteil ihres Azubi-Gehalts für die Miete weg. „Zum Tatzeitpunkt war sie 18 Jahre alt und somit eine Heranwachsende. Meines Erachtens sind Reifeverzögerungen nicht auszuschließen – sie hat noch keine finanzielle Unabhängigkeit erreicht“, so die Jugendgerichtshelferin. Sie schlage daher vor, bei der Tegernseerin das Jugendstrafrecht anzuwenden.

Die Jugendgerichtshelferin hält drei Suchtberatungsgespräche bei der Caritas und zwei unangekündigte Drogenscreenings für sinnvoll. Diesem Vorschlag folgte auch die Staatswanwaltschaft. „Sie hat sich geständig gezeigt und weiß, dass sie von Betäubungsmitteln Abstand nehmen muss. Deshalb denke ich, dass es erzieherisch genau das Richtige ist, es so zu ahnden wie von der Jugendgerichtshilfe vorgeschlagen.“

„Cannabis ist nicht gesund“

Richter Schmid folgte in seinem Urteil den Empfehlungen und verurteilte die Tegernseerin zu drei Beratungsgesprächen und zwei Drogenscreenings innerhalb eines Jahres. Die Verhandlungskosten muss die junge Frau nicht übernehmen. „Die Angeklagte hat den Sachverhalt voll eingeräumt“, begründet Schmid sein Urteil. „Sie haben jetzt diesmal nur Beratung und Screenings bekommen, weil 0,5 Gramm nicht so viel waren und Sie geständig waren. Aber wenn Sie so weitermachen, könnte es auch mal zum Arrest führen. Insofern kann ich Ihnen nur raten, es aufzugeben. Cannabis ist auch nicht gesund.“

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