Geschrieben von Marion Bürkner:
Vorletzte Woche fiel ein Mann aus Bad Wiessee direkt vor seiner Haustür im Ludwig-Thoma-Weg „aufn Arsch“, wie er am Telefon erzählte. Später habe er noch zwei älteren Menschen aufhelfen müssen, die ebenfalls ausgerutscht waren.
Besonders glatt sei es seinen Angaben zufolge auf der Münchner Straße in Höhe Hotel Ritter in Richtung Lindenplatz gewesen. Die Gehwege seien nicht geräumt gewesen, bemängelte er. Gerade, wo doch so viele ältere Menschen in Bad Wiessee wohnen, sehe er hier dringenden Handlungsbedarf.
Auf Nachfrage bei Maximilian Macco vom Wiesseer Ordungsamt, der sich zunächst sehr verwundert über die Geschichte zeigt, erklärt dieser:
Bei Schnee und Eis werden die Straßen und Gehwege in Bad Wiessee von der Gemeinde ab 4 Uhr morgens mit 10 Räum- und Streufahrzeugen mehrmals täglich geräumt und gestreut.
Dass jemand gestürzt sei, davon wisse er nichts. Im Ordnungsamt jedenfalls sei keine Meldung eingegangen. „Der Winterdienst hat bei uns in Bad Wiessee eine sehr hohe Priorität“, betont er. Nur ganz schmale Spazierwege, wie beispielsweise der Weg zum Seerosenstrand, werden nicht geräumt. „Hier besteht keine Notwendigkeit zu räumen“, so Macco.
Mieter müssen Gehwege selbst freiräumen
Außerdem sei die Gemeinde rein rechtlich als Straßenbaulastträger nach dem Bayerischen Straßen- und Wegenetz nur für die Verkehrssicherheit im Bereich der Hauptstraßen zuständig. Die Verkehrssicherungsplicht der Straßen und Gehwege, also auch das Räumen und Streuen, liege bei den Grundstückseigentümern. Diese übertragen die Pflicht meist an die Mieter.
Deshalb seien die Wiesseer verpflichtet, werktags zwischen 7 und 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr die Gehwege vor ihrem Haus selbst schnee- und eisfrei zu halten. So stehe es in der „Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter“ der Gemeinde Bad Wiessee. Diese Verordnung könne man sich auf der Gemeindeseite im Internet ansehen und herunterladen.
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