Welche Corona-Regeln überhaupt noch gelten

Bundesweit sollen ab kommender Woche die meisten Corona-Regeln wegfallen – so auch in Bayern. Der Freistaat verzichtet auf die Hotspotregelung und hebt die meisten Maßnahmen auf. Welche Regeln ab dem 03. April dann überhaupt noch gelten, erfahrt ihr hier.

Ab kommender Woche entfallen die meisten Corona-Regeln.

Trotz anhaltend hoher Inzidenzen und Personalausfällen im Gesundheitswesen, sollen ab dem Wochenende bundesweit die meisten Corona-Regeln fallen. Um weiterhin Maßnahmen, wie beispielsweise die Maskenpflicht in Innenräumen, beizubehalten, müsste eine Hotspot-Regelung per Landtagsbeschluss angeordnet werden. Diese Möglichkeit lehnte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder allerdings bereits am Montag ab:

Wir werden keine Hotspots für ganz Bayern machen. Jedenfalls auf absehbare Zeit nicht.

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Der Grund: Die Hotspotregel im Bundesgesetz sei zu unsicher und zu wenig gerichtsfest, erklärte auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Bayern bleibt damit nur noch die Umsetzung des Basisschutzes. Dazu beriet heute das bayerische Kabinett. Doch was bedeutet das konkret?

Keine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen mehr

Die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und in Einrichtungen für vulnerable Gruppen (Kliniken, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste, Obdachlosen- oder auch Flüchtlingsunterkünfte) bleibt bestehen. In Schulen, Kitas, aber auch für Besucher und Beschäftige in Pflegeeinrichtungen gilt weiterhin eine Testpflicht. Alles andere liegt ab kommender Woche in der freien Entscheidung der Menschen. Das bedeutet, dass folgende Maßnahmen entfallen:

  • Maskenpflicht beim Einkaufen, zum Beispiel in Supermärkten, entfällt
  • Maskenpflicht und G-Regelungen in der Gastronomie entfallen
  • Maskenpflicht und G-Regelungen beim Friseur, im Kino, im Theater, in der Oper, im Zoo oder im Fitnessstudio entfallen
  • Die Maskenpflicht an Schulen entfällt

Abstandhalten und Maske-Tragen wird in all diesen Bereichen nur noch empfohlen. Die 16. Verordnung gilt ab dem 3. April mit Wirkung bis zum 30. April.

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