Es herrscht Verwirrung in Deutschland. Die Bundesnotbremse, die ab Samstag für alle Kreise mit einem 7-Tage Inzidenzwert von mehr als 100 gilt, schafft erst einmal mehr Unverständnis, statt dass sie die geforderte Klarheit bringt.
Klagen sind schon vorbereitet, und einzelne Bundesländer signalisieren schon wieder einen eigenen Weg gehen zu wollen, kaum ist das Gesetz durch den Bundesrat. Auch so in die Bayern, die das Gesetz aber in Berlin mit durchgewunken haben.
Die bayerische Staatskanzlei schafft es allerdings nicht, genau zu kommunizieren, wie ab morgen die Regeln sein werden. Angekündigt wurde, dass es im Freistaat keine Lockerungen geben wird. Die Notbremse beschreibt sozusagen eine Untergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Die Regeln dürfen aber durchaus in den einzelnen Bundesländern strenger sein. Und das macht es so kompliziert.
Schulen
Bis jetzt (Freitagabend) gibt es keine eindeutigen Aussagen aus der Staatskanzlei, oder gar die überarbeitete Fassung des 12. Infektionsschutzgesetzes. Auch die Medien tappen weitestgehend im Dunkeln. Besonders bei den körpernahen Dienstleistungen, den Schulöffnungen und auch im Handel gibt es doch noch gravierende Unterschiede zwischen den bayerischen und der den bundesweit geltenden Regeln.
Eines konnten wir aber doch noch in Erfahrung bringen: Auch in der kommenden Wochen bleibt beim Thema der Schulöffnungen alles beim Alten – so wie in dieser Woche wird mit den bekannten Ausnahmen nur Distanzunterricht stattfinden. Das hat das Bayerische Ministerium gegenüber der Tegernseer Stimme ausdrücklich bestätigt.
Weitergehende Informationen könnten noch etwas auf sich warten lassen. Wir haben einmal die Regeln der “Bundesnotbremse” für Euch zusammengestellt. Vielleicht dauert es noch bis zur nächsten Kabinettssitzung bis zu einer eindeutigen Klärung.
Hier die Regeln, die der Bund vorschreibt:
Private Kontakte: Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen.
Ausgangsbeschränkungen: Keine Änderung zu den bestehenden Regeln bisher bekannt. (22.00 bis 5.00 Uhr).
Einzelhandel: Neu für Bayern: Bisher gilt diese Regelung bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200. Die Bundes-Notbremse sieht schon ab einer Inzidenz von 150 vor, dass nur noch “Click & Collect” angeboten werden darf, “Click & Meet” soll dann nicht mehr möglich sein.
Sport: Keine Änderung zu den bestehenden Regeln bisher bekannt.
Körpernahe Dienstleistungen: Änderungen neu für Bayern: Die Bundes-Notbremse schreibt die Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses vor, das höchstens 24 Stunden alt ist.
Zudem durften bislang Kosmetikstudios öffnen. Nun sollen körpernahe Dienstleistungen – abgesehen von Friseuren und der Fußpflege – nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden.
Gastronomie, Freizeitaktivitäten und mehr: Keine Änderung zu den bestehenden Regeln bisher bekannt – bleiben ab Werten über 100 geschlossen. Gastronomie: Abholung und Lieferdienste möglich. Ausnahme: Außenbereiche von botanischen Gärten und Zoos dürfen mit einem tagesaktuellen, negativen Test besucht werden.
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