Wende in Wiesseer Betrugsprozess

Für 465 Euro wollte ein Mann im Miesbacher Edeka-Markt Elektrogeräte mitnehmen, allerdings ohne dafür zu bezahlen. Eine aufmerksame Kassiererin stellte ihn, der Mann floh. Heute kam es nun vor dem Amtsgericht zur Verhandlung. Angeklagt war ein 40-jähriger Ungar aus Bad Wiessee. Doch war er wirklich der Täter?

Im Edeka-Markt in Miesbach soll ein Bad Wiesseer einen Betrugsversuch unternommen haben. Aber was sagt die Zeugin?
Im Edeka-Markt in Miesbach soll ein Wiesseer einen Betrugsversuch unternommen haben. Aber was sagt die Zeugin?

Was genau war geschehen? Ein Mann hatte im Januar dieses Jahres seinen Einkaufswagen im Edeka-Markt mit hochwertigen Artikeln vollgeladen, darunter auch Elektrokleingeräte. Eine Kassiererin sprach den Mann an.

Der sagte, er habe schon bei einer anderen Kollegin bezahlt, kaufte noch eine Blume und wollte dann den Supermarkt verlassen. Die Kassiererin glaubte ihm allerdings nicht und sprach die Kollegin an. Tatsächlich hatte der Mann keine der Waren bezahlt. Als ihm bewusst wurde, dass er aufgeflogen war, floh er auf den Parkplatz, stieg in sein Auto und verschwand.

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Eine echte Räuberpistole?

Das Auto gehörte der Lebensgefährtin des Angeklagten. Über das Nummernschild fand die Polizei schließlich den 40-Jährigen, der mit seiner Partnerin in Wiessee lebt. dieser fand sich heute ordentlich und äußerst gepflegt im Sitzungssaal 2 des Miesbacher Amtsgerichtes ein. Zur Verhandlung kam zusätzlich noch eine Trunkenheitsfahrt. Der Schwerpunkt lag aber auf dem Betrugsfall.

Der Richter forderte den Ungarn auf mittels Dolmetscher seine Sicht der Vorgänge zu erklären. Was der 40-Jährige dann erzählte, klang auf den ersten sehr undurchsichtig. Er sei zwar in dem Supermarkt gewesen, habe aber nichts mit dem Vorfall zu tun. Er habe nur Pfandflaschen zurückgeben wollen. Dabei sei er durch einen Anruf von seiner Partnerin gestört worden. Der Fernsehinstallateur wäre jetzt da, er müsse schnell nach Hause. So kehrte er daraufhin mit den Pfandflaschen um, ohne etwas zu kaufen.

Auf die Frage, wieso das Auto seiner Lebensgefährtin auf dem Parkplatz des Edeka gesehen worden sei, erläuterte der Mann, dass er zuvor in dem Restaurant am Miesbacher Bahnhof etwas getrunken habe. Dort habe er einem Unbekannten den Wagen, der zum Verkauf stand, für eine Probefahrt geliehen. Was der gemacht habe, entziehe sich seiner Kenntnis. Er selbst habe vorher die Pfandflaschen in einer Tüte aus dem Auto genommen und sei damit hoch zum Edeka-Markt gegangen.

“Angelogen zu werden, gehört dazu”

Nachdem er von dort unverrichteter Dinge zurückgekommen war, befanden sich sein Auto sowie die Autoschlüssel wieder am Bahnhofs-Restaurant. Der Staatsanwalt und wohl auch die meisten anderen Personen im Gericht glaubten dieser Geschichte nicht. Zu verworren und sinnlos erschien das Vorgehen, zu groß der Zufall, ein Unbekannter sei der mutmaßliche Täter und habe das Fahrzeug genutzt, während der Angeklagte zeitgleich im selben Markt auftaucht, ohne mit der Tat etwas zu tun zu haben.

Der Staatsanwalt machte seinem Ärger über die recht unglaubwürdige Geschichte Luft:

Angelogen zu werden gehört in unserem Beruf dazu. Das sehen wir sportlich. Aber bitte geben Sie sich etwas mehr Mühe.

Der Wiesseer bestand jedoch auf seiner Unschuld, selbst als der Staatsanwalt klar machte, dass seine Geduld nun erschöpft sei und Lügen direkt in die Haft führen würden.

Daraufhin führte Richter Walter Leitner die Sitzung mit der Befragung einer Zeugin weiter. Dabei handelte es sich um eben jene Kassiererin, die den Betrüger gestellt hatte. Die Frau konnte sich auch noch sehr genau an den Vorfall erinnern, erklärte genau, wie ihr der Täter das erste Mal aufgefallen wäre, dass er dann zum Backshop gegangen sei, und wie sie sich mit ihrer Kollegin besprochen hatte.

Wie gut ist das Gedächtnis der Zeugin?

Diese Gelegenheit habe der Betrüger genutzt, um zu türmen. In gebückter Haltung sei er über den Parkplatz gelaufen und dann in das betreffende Auto gestiegen. Sie habe sich von einem Passanten einen Zettel geben lassen, um die Autonummer zu notieren.

Doch die große Überraschung kam, als sie den Täter beschreiben soll. Er habe gebrochen deutsch gesprochen, sei schmächtig gewesen. Habe vor allem lange Haare gehabt und sehr ungepflegt gewirkt. Der Wiesseer ist zwar auch eher schmächtig, hat aber kurze Haare und macht einen sehr gepflegten Eindruck.

Als Richter Leitner fragte, ob die Zeugin den Angeklagten wiedererkenne, verneinte sie das entschieden. Sie könne sich genau erinnern, dass wäre nicht der Täter. Sie habe diesen auch bei einer anderen Gelegenheit gesehen und wieder erkannt. Sie wüsste das genau. Damit war der Betrugsfall entschieden. Der Angeklagte wurde freigesprochen. Für die Trunkenheitsfahrt erhielt der Wiesseer 45 Tagessätze á 15 Euro Strafe plus 9 Monate Führerscheinentzug.

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