Es ist spätnachts, draußen ist es kalt und man will eigentlich nur noch nach Hause. Wer nach einer alkoholreichen Partynacht noch ins Bett will, dem bleibt häufig nur das Taxi als Fortbewegungsmittel. In den – zugegeben wenigen – „Partylocations“ rund um Holzkirchen ist dieses Szenario Alltag. Doch bei der Fahrt mit dem gelben Taxi-Service ist Vorsicht geboten.
Wer schon alkoholisiert in das Auto steigt, für den kann die Fahrt teurer werden als gedacht. Dann nämlich, wenn man sich nach der Fahrt in den Wagen erbricht. Dem Verursacher droht neben den hohen Kosten der Reinigung auch die Entschädigung des Taxi-Unternehmens für den entstandenen Verdienstausfall. So kann sich der Preis für eine Taxifahrt von wenigen Euro auf mehrere Hundert steigern. Insbesondere wenn es bis zum Prozess kommt. Denn dann kommen auch noch Anwalts- und Gerichtskosten zum Tragen.
Rechnung im dreistelligen Bereich
Das musste jetzt auch ein junger Rottacher vor dem Amtsgericht Miesbach erfahren. Nach dem „Scheinheiligenball“ im Waitzinger Keller wollte der Student mit zwei Freunden zurück ins Tegernseer Tal fahren. Kurz vor Gmund sei ihm dann jedoch schlecht geworden und er musste sich übergeben.
Noch in der Nacht wollten die beiden Freunde des 24-Jährigen den Schaden beheben und reinigten das Fahrzeug, bis es augenscheinlich wieder sauber war. Trotzdem flatterte dem Studenten nur wenige Tage später eine satte Rechnung des Taxi-Unternehmens ins Haus. Mit Verdienstausfall, Demontage der Lautsprecher und einer Ozon-Behandlung summierten sich die Ansprüche auf eine dreistellige Summe. Der junge Mann weigerte sich zu zahlen. Am Ende landete der Fall vor dem Amtsgericht.
Teure Taxi-Fahrt
Die Sachlage war allerdings nicht eindeutig. Es wurden verschiedene Rechnungen von verschiedenen Firmen gestellt, der Taxi-Fahrer hatte zunächst einen völlig falschen Zeitraum der Tat sowie der Reinigung angegeben und zudem beharrte der Student auf seiner Meinung, der Wagen sei sauber gewesen. Auch der Zeuge, der den Wagen letztlich gereinigt haben soll, erschien nicht vor Gericht. Laut Aussage des Taxi-Unternehmers halte dieser sich derzeit im Ausland auf.
Nichtsdestotrotz war die grundsätzliche Ausgangssituation unstrittig – der junge Mann hatte sich in das Taxi erbrochen. Die Parteien einigten sich schließlich auf eine Zahlung von rund 200 Euro. Hinzu kommen noch Anwalts- und Gerichtskosten. Viel Geld dafür, dass man in der Nacht eigentlich nur nach Hause wollte.
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