Die Kreis-Wasserwacht Miesbach warnt davor, die zugefrorenen Seen zu betreten. Keiner der Seen ist behördlich freigegeben und Warnschilder wurden aufgestellt. Das bedeutet, wer die Eisfläche betritt, macht dies in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr.
Wer ins Eis einbricht, darf nicht unter die Eisfläche geraten. Zur Selbstrettung muss man versuchen sich flach auf das Eis zu schieben. Durch die große Auflagefläche verringert sich die Gefahr erneut einzubrechen.
Auch bei der Fremdrettung darf man nicht bis zum Eingebrochenen gehen, sondern muss Abstand halten und gleichfalls eine große Auflagefläche bilden. Dann muss man dem Eingebrochenen einen Gegenstand anreichen, damit er sich daran festhalten kann.
Übung am Hackensee
Die Wasserwacht Ortsgruppe Holzkirchen hat am Hackensee einen Praxisunterweisung zur Eisrettung durchgeführt. In der Theorie war wohl
alles einleuchtend, aber in der Praxis zeigte sich, dass es doch nicht so einfach ist.
Ein weiteres Ziel war ein Rettungseinsatz unter Corona-Bedingungen. Deshalb konnte die Praxisunterweisung nur mit wenigen ehrenamtlichen Einsatzkräften durchgeführt werden. Die Corona-Beschränkungen gelten auch für die Wasserwacht, die deshalb seit Monaten kein Schwimmtraining und praktische Ausbildungen durchführen kann.
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