Was, wenn Asylbewerber straffällig werden?

Für 409 Asylbewerber in zwölf Unterkünften ist die Holzkirchner Polizei zuständig. Brennpunkte, an denen es immer wieder zu Vorfällen kommt, sind neben der Traglufthalle, der Bahnhof und die Straßen. Das zeigt eine aktuell veröffentlichte Statistik. Doch was passiert mit denen, die sich “daneben” benehmen?

Die Holzkirchner Polizei im Einsatz am Bahnhof.
Die Holzkirchner Polizei im Einsatz am Bahnhof.

Asylbewerber sind in Massenunterkünften oder teilweise auch schon in Wohnungen untergebracht. In vielen Fällen funktioniert das. Doch es gibt auch schwarze Schafe. Immer wieder kommt es zwischen den Bewohnern oder auch innerhalb von Familien zu unangenehmen Zwischenfällen.

Im Kreistag wurden am Mittwoch die aktuellen Zahlen der Polizeiinspektion Holzkirchen öffentlich gemacht. Zuständig seien die Beamten in Holzkirchen aktuell für 409 Flüchtlinge in zwölf Unterkünften – davon 152 in der Traglufthalle, berichtet Dienststellenleiter Johann Brandhofer.

Anzeige

Der Polizeichef räumte ein, dass seine Mitarbeiter ohne die Helferkreise bei der Bewältigung der enormen Aufgabe überfordert wären. Auch die Sicherheitsdienste würden der Polizei viel Arbeit ersparen. Dennoch haben die Holzkirchner Beamten 186 aktenkundige Vorgänge im Zusammenhang mit Asylbewerbern gesammelt.

Das reicht von banalen Ursachen bis zu handfesten Straftaten.

Brennpunkte seien neben der Traglufthalle, der Bahnhof und die Straßen rund um Holzkichen. „Zehn Einsätze gab es in Weyarn, nur zwei in Otterfing“. Doch Brandhuber verweist darauf, dass diese Einsätze nicht gleichbedeutend mit Strafverfahren seien. Davon habe die Polizei 99 Verfahren mit 62 Beschuldigten registriert. „An den bisher in diesem Jahr erfassten 1.171 Straftaten in Holzkirchen, haben acht Prozent einen flüchtlingsbezogenen Anteil”, so Brandhofer.

Hauptsächlich seien es Körperverletzungen gewesen, Drohungen und Eigentumsdelikte. Ein „Antanzen“ mit Sexualdelikten wie bei den Sylvester-Krawallen in Köln, habe es nicht gegeben. Auch Radikalisierungstendenzen in den sozialen Medien habe man noch nicht feststellen können. Gäbe es Hinweise, würden sie nachdrücklich überprüft werden.

Affäre mit heißem Fett – nur eine von vielen Vorfällen

Wie berichtet eskalierte Mitte August ein Streit zwischen zwei Asylbewerbern in den Containern am Ortsrand von Holzkirchen. Ein 31-jährige Nigerianer soll eine Somalierin begrabscht haben. Die Frau hielt gerade eine Pfanne mit heißem Fett in den Händen und schüttete diese dem jungen Mann ins Gesicht.

Der 31-Jährige kam daraufhin ins Krankenhaus und wurde ins künstliche Koma versetzt. Mittlerweile ist der Mann wieder wohl auf. Trotzdem wurde er in einen anderen Landkreis verlegt. Genauso wie eine ganze Familie in Weyarn, die ebenfalls in die Geschichte involviert war. Abgeschoben, wie zunächst angenommen, wurde jedoch bisher niemand. Oliver Platzer, Sprecher des Innenministeriums, erklärt:

Entscheidend für eine Abschiebung ist das Verwaltungsgerichtsverfahren. Der Flüchtling stellt einen Asylantrag, der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bearbeitet wird.

Das Bundesamt führt das Asylverfahren durch und entscheidet, ob Schutz zu gewähren oder ein Asylantrag abzulehnen ist. Kommt das Bundesamt nach der Prüfung eines Asylantrags zu der Entscheidung, dass keine Schutzgründe vorliegen, erlässt das Bundesamt zusammen mit der negativen Entscheidung eine Ausreiseaufforderung und kündigt an, dass der Asylsuchende auch ohne seine Einwilligung in sein Heimatland zurückgeführt werden kann, so heißt es vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Abschiebung selbst liegt dann bei den einzelnen Bundesländern.

Langer Weg bis zur Abschiebung

Was aber passiert mit Personen, die pöbeln, schlägern und immer wieder in gleiche Muster verfallen – in einem Land, in dem sie nicht zuhause sind. Ab zurück in die Heimat, sagen da viele. Doch so einfach ist es oft nicht. „Es braucht einen ausreisepflichtigen Status. Dieser ist erst dann erreicht, wenn ein ablehnender Asylantrag vorliegt und alle Klagewege ausgeschöpft sind“, beschreibt Platzer den Verfahrensweg.

Diesen ausreisepflichtigen Status reiche eine Ausländerbehörde eines Landkreises an die Regierung von Oberbayern weiter. Erst dann könne die Abschiebung beginnen, selbst wenn der Flüchtling vorher schon durch kriminelle Delikte aktenkundig wurde. „Sicher ist“, so Platzer, „dass Straftäter ohnehin abgeschoben werden. Dennoch brauchen sie einen Ausreisestatus und den kann nicht die Polizei feststellen. Mit einer Straftat hat sich ein Flüchtling das Anrecht auf Asyl verwirkt.“

Der Weg zur Abschiebung ist lang - die bürokratischen Hürden groß
Der Weg zur Abschiebung ist lang – die bürokratischen Hürden groß.

Doch der bürokratische Prozess zieht sich hin. Natalie Psuja von der Pressestelle des BAMF erklärt:

Die Verfahrensdauer liegt in den ersten neun Monaten 2016 bundesweit bei durchschnittlich 6,6 Monaten.

Der Anstieg zum Vorjahr (5,2 Monate) liege daran begründet, dass aktuell komplexere Verfahren abgeschlossen werden. Ziel sei es, die durchschnittliche Verfahrensdauer auf drei Monate zu reduzieren. Von Januar bis September wurden insgesamt 657.855 Asylanträge entgegengenommen. 462.314 Entscheidungen wurden heuer bereits getroffen. 579.314 gestellte Anträge sind noch nicht entschieden. Diese Anzahl der noch nicht behandelten Anträge werde jedoch jetzt abgebaut. Doch „die Zahl wird schnell sinken“, ist Psuja sicher.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner