Die Inflation beschäftigt momentan alle. Seit November sind auch die Tierarztkosten explodiert. Damit es nicht zum Äußersten kommt und Tiere wegen fehlender finanzieller Mittel abgegeben werden müssen, gibt es eine Alternative.
Seit November gibt es für Tierärzte eine neue Gebührenordnung. Die Preissteigerungen darin sind deutlich. Für eine gewöhnliche Untersuchung zahlt man nun 23,62 Euro. Vorher waren es für Katzen 8,98 Euro und für Hunde 13,47 Euro. Vorsorgemaßnahmen wie Wurmkuren und Impfungen kosten jetzt beinahe das Doppelte. Hinzu kommt noch die zu zahlende Umsatzsteuer.
Die Bundestierärztekammer verteidigt die Gebührenerhöhung und offenbart in ihrer Stellungnahme, dass es die erste Überarbeitung seit 23 Jahren sei. Enthalten seien nun auch neuere medizinische Verfahren, unter anderem die Computertomografie. „Die Anpassung der Gebührenordnung war längst überfällig, um sicherzustellen, dass eine Tierarztpraxis wirtschaftlich geführt werden kann. Nur so kann eine flächendeckende Versorgung der Tiere gewährleistet werden“, erläutert der Präsident der Bundestierärztekammer, Uwe Tiedemann.
Dreifacher Satz möglich
In der Gebührenordnung werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, die dazu führen können, dass Tierärzte den dreifachen Satz berechnen können. Statt 23,62 Euro wären somit 70,86 Euro fällig. Dazu zählen unter anderem die Schwierigkeit der Untersuchung beziehungsweise des Eingriffs sowie die örtlichen Verhältnisse, etwa die Höhe der Mietkosten. Ebenso könnte die Behandlung eines Rassehundes mehr kosten, als die eines Mischlings. Letztendlich liegt es im Ermessen des entsprechenden Tierarztes.
Tierkrankenversicherung – die Lösung?
“Grundsätzlich empfiehlt sich die Tierkrankenversicherung immer in dem Fall, wenn ich nicht das nötige Kleingeld habe, um die Schäden im Bedarfsfall abzudecken. Sprich, wenn ich keine 1.000 Euro bis 4.000 Euro aus der eigenen Tasche zahlen kann, und dann vor der Wahl stehe, ob ich meinen Liebling nun nicht operieren oder behandeln kann, sondern einschläfern lassen muss”, sagt Michael Strauss, Versicherungsmakler aus Bad Wiessee. Er gibt an, dass er genügend Fälle kenne, wo Tierbesitzer zum Äußersten greifen mussten.
Man habe die Wahl zwischen einer reinen OP-Versicherung oder einem Komplettschutz. Die OP-Versicherung beinhalte jede Operation, die mit einem Schnitt gemacht werde. Manche Versicherer zahlen auch bei bereits punktuellen Operationen. Die höhere Absicherung sei die komplette Krankenversicherung. “Diese deckt dann zusätzlich zur Operation auch den ambulanten Bereich ab. Dazu gehören beispielsweise Magenprobleme, Schnupfen, kleinere Unfälle, aber auch dauerhafte Krankheiten wie Diabetes, Stoffwechselprobleme, grauer Star oder im schlimmsten Fall die Krebsbehandlung”, sagt der Versicherungsmakler.
Großes Angebot am Markt
Den vielfältigsten Markt an Versicherungen gebe es inzwischen laut Strauss bei den Hundeversicherungen. Der entscheidende Faktor sei die Hunderasse.
Hier enthalten gerade die günstigen Internetanbieter meistens Ausschlüsse zu rassespezifischen Punkten. Beispielsweise bei Labrador Hunden werden Hüft- sowie Ellbogenschäden ausgeschlossen. Michael Strauss, Versicherungsmakler in Bad Wiessee
Deshalb müsse vorweg geprüft werden, welche Rassekrankheiten bei seinem Vierbeiner entstehen können und dann erst der jeweilige Versicherungspartner rausgefunden werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt sei seit Ende letzten Jahres die Gebührenordnung der Tierärzte. “Hier muss geschaut werden, bis zu welchem Satz der Gebührenordnung die Versicherung zahlt”. Werden Operationen und ambulante Kosten komplett übernommen oder habe ich Selbstbeteiligung? Gibt es Zahn-, Heilpraktiker-, Vor- und Nachbehandlungsausschlüsse? Auf all diese Punkte muss besonders geachtet werden, merkt Strauss an.
Altersgemäße Einschränkungen
Beim Alter des Tieres gebe es Einschränkungen. “Bis zu einem Alter von 10 Jahren bekommt man Hunde in die Vollkrankenversicherung und ohne Beschränkung vom Alter in die OP-Versicherungen”, äußert der Tegernseer. Es gebe bei den Operationen dann allerdings Einschränkungen in Bezug auf die Höhe der Kostenübernahme. Sind bereits Krankheiten vorhanden, führe dies für eine Aufnahme bei 80 Prozent der Gesellschaften zu einer Ablehnung der Versicherer.
Für eine reine OP-Versicherung zahle man bei einem Hund monatlich zwischen 20 und 25 Euro inklusive Zahnbehandlungen. Bei einem Vollschutz zwischen 50 und 90 Euro pro Monat. Zum Teil seien die Kosten natürlich abhängig von der jeweiligen Rasse. Wichtig zu betonen sei laut Strauss: “Im Schadensfall oder ab einem bestimmten Alter des Tieres, haben die Versicherungen kein Kündigungsrecht”.
Meistens keine Vorkasse nötig
Die Abrechnung erfolge je nach Bearbeitungszeit zwischen drei Tagen bis zu zwei Wochen. Jedoch rechnen die guten Gesellschaften alle direkt mit dem Tierarzt ab, sofern dieser zustimmt.
Viele rechnen nicht damit, welcher Kostenfaktor auf einen zukommen kann. Ich selbst habe mit meinem Hund gerade eine Chemotherapie wegen Krebs und spreche dabei aus Erfahrung. Eine Tierkrankenversicherung ist sehr empfehlenswert! Michael Strauss, Versicherungsmakler in Bad Wiessee
Mehr Informationen gibt es hier.
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