Wer ist Schuld am Brand in Ostin?

Zwar war der Brand schnell unter Kontrolle, trotzdem entstanden zirka 20.000 Euro Schaden. Die Rede ist von ein Feuer in Ostin im Mai 2015. Grund war eine Zeitung, die auf einem heißen Herd lag. Heute sollte das Amtsgericht Miesbach klären, wer schuld ist.

Vollständig renoviert: 20.000 Euro Schaden hatte der Brand in kürzester Zeit angerichtet.
Vollständig renoviert: 20.000 Euro Schaden hatte der Brand in kürzester Zeit angerichtet.

81 Feuerwehrleute waren im Mai 2015 in der Ostiner Neureuthstraße im Einsatz. In der Küche eines der vermieteten Appartements hatte es gebrannt. Eine Herdplatte war angeschaltet, darauf lagen Papiere, die nach einiger Zeit anfingen zu rauchen, um dann auch Flammen zu schlagen.

Schnell war das ganze Haus, vor allem im zweiten Stock und Dachbereich verqualmt. Die Feuerwehr rückte in starker Besetzung aus, schließlich handelte es sich um ein großes Haus mit mehreren Wohnungen. Als sie ankam, war allerdings das Schlimmste schon vorbei. Laut Protokoll hatten die Einsatzkräfte der Feuerwehren Gmund, Dürnbach und Tegernsee gar nichts mehr zu löschen. Das Feuer war bereits aus.

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Kurzer Brand, hoher Schaden

Trotzdem war in der kurzen Zeit ein Schaden von zirka 20.000 Euro entstanden. Deswegen stand heute der Mieter der als Büro genutzten Wohnung vor Gericht. Der 47-Jährige lebt mit seiner Familie in einer weiteren Wohnung ein Stockwerk tiefer. Dem Angeklagten wurde fahrlässige Brandstiftung zur Last gelegt.

Allerdings wollten weder er noch seine Frau zu dem Vorwurf Stellung nehmen. So wurden heute zwei Zeugen vernommen – ein Sachverständiger des Landeskriminalamtes und der Eigentümer und Vermieter der Wohnungen. Als erstes sollte die Brandursache geklärt werden.

Auf der Herdplatte hatten Papiere gelegen, die Feuer gefangen haben. Dazu hatte die Staatsanwaltschaft das Landeskriminalamt ersucht zu untersuchen, wie lange es gedauert habe, bis der Stoß Papier so heiß geworden ist, dass tatsächlich offene Flammen sichtbar waren.

Starke Rauchentwicklung, dann offene Flammen

Für andere Fälle hatte der LKA-Beamte bereits umfassende Untersuchungen zu dieser Problematik angestellt. Er erklärte die Bedingungen, die zu einem Brand führen. Zuvor hatte er aufgrund der vorliegenden Fotos von der Brandstelle festgestellt, dass es sich nicht nur um eine Rauchentwicklung, sondern um offene Flammen gehandelt haben muss, um entsprechenden Schaden anzurichten.

Er erklärte, dass ein Brand wie dieser bei hochgestelltem Ceran-Kochfeld bei normalem Papier in zirka 10 Minuten entsteht. Auf Nachfrage des Verteidigers räumte er ein, dass es zu Verzögerungen kommen kann, wenn zum Beispiel zwischen dem normalen Papier schwerer entflammbare Prospekte liegen. Maximal sei eine halbe Stunde nötig, um den Brand zu entfachen.

Schnell hatte die Feuerwehr alles unter Kontrolle.
Der Eigentümer zeigte sich vor Gericht trotz des entstandenen Schadens recht entspannt

Auch der Eigentümer war als Zeuge geladen. Er machte einen sehr ruhigen Eindruck, lächelte dem Angeklagten und seiner Frau freundlich zu. Er erklärte, er sei an dem Abend im Mai unterwegs gewesen, als ihn ein Anruf einer Mieterin erreicht habe. Sie habe von der Rauchentwicklung erzählt und auch dass die Feuerwehr bereits unterwegs sei.

Als er seinerseits an dem Haus eintraf, war der Brand schon gelöscht. Allerdings seien die Schäden durch Flammen und Rauch erheblich gewesen. Nicht nur sei die Küchenzeile verbrannt, durch den Rauch und den damit verbundenen Ruß sowie Geruch sei über das Dachgeschoß die Nachbarswohnung erheblich beschädigt worden. Umfangreiche Renovierungsarbeiten seien in beiden Appartements nötig gewesen. Wie hoch der Schaden sei, konnte der Eigentümer nicht genau beziffern:

Da habe ich sicherlich die Unterlagen, aber aus dem Kopf kann ich das nicht genau beziffern.

Die Versicherungen hätten die Schadensregulierung unter sich ausgemacht. Richter Walter Leitner wollte von dem Zeugen auch wissen, ob denn im Nachhinein über die Brandursache gesprochen worden wäre, was der Zeuge bestätigte. Aber konkret könne er sich nicht entsinnen, was da gesagt worden sei. Allerdings erwähnte der Eigentümer die zwei Kinder des Angeklagten, die eventuell auch Zugang zu der Wohnung gehabt haben könnten.

Zu einem endgültigen Ergebnis kam das Gericht heute nicht. Die wichtigsten Zeugen –der verantwortliche Polizeibeamte und der Leiter des Feuerwehreinsatzes- konnten heute nicht vernommen werden. Die Verhandlung wird Ende September fortgesetzt.

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