„Wer schlägt, der geht!“

Auf der Strecke zwischen Holzkirchen und Tegernsee wird oft gedrängelt und riskant überholt. Einem Tegernseer wurde das Fahrverhalten eines Würzburgers zu viel. Da rastete er aus – und landete nun vor Gericht.

An dieser Kreuzung in Dürnbach rastete ein Tegernseer aus.
An dieser Kreuzung in Dürnbach rastete ein Tegernseer aus.

Mitten ins Gesicht soll der Angeklagte einen Würzburger geschlagen haben. Dieser war auf dem Weg zu einem viertägigen Skiurlaub im Zillertal. An der Ampel in Dürnbach stieg der Angeklagte aus dem Auto aus, ging zu dem PKW des Würzburgers und wurde handgreiflich. Doch was war zuvor passiert?

Der Angeklagte sagte vor dem Miesbacher Amtsgericht aus, dass er mit seinem Mercedes an diesem Tag im März zur Arbeit nach Tegernsee fuhr. Ein paar Wagen hinter ihm waren seine Frau und sein Vater. Die beiden wollten zusammen eine Wohnung besichtigten. Man telefonierte über Headset beziehungsweise Freisprechanlage miteinander, um ein paar Details zur Wohnung miteinander zu besprechen.

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Von Dränglern und Schlägern

Während der Fahrt fiel seinem Vater und seiner Frau ein Fahrer hinter ihnen auf, der permanent drängelte. Der war in einem Coupé unterwegs und hatte es offenbar sehr eilig. Immer wieder berichteten ihm dann sein Vater und Ehefrau, wie sehr sie sich bedrängt fühlten. In Dürnbach hatte der Würzburger dann so weit überholt, dass er direkt hinter dem Tegernseer zu stehen kam. Der Einheimische stieg an der Kreuzung aus:

Ich wollte den Mann zu Rede stellen und ganz freundlich darauf hinweisen, dass er mehr Sicherheitsabstand halten solle.

Der habe ihn gleich aggressiv angesprochen. „Verpiss dich“, sei gesagt worden und „Das geht dich gar nichts an“. Auch sei der Angeklagte bedroht worden. Der Würzburger sei auf ihn zugegangen. Der Tegernseer habe dann nur eine Abwehrbewegung gemacht und seinen Kontrahenten nie am Kopf berührt.

Ganz anders die Darstellung des Touristen. Kein Wort von Drängeleien. Es sei viel Verkehr gewesen, ein Überholen auf der Strecke unmöglich. In Dürnbach sei der Fahrer vor ihm ausgestiegen. Er selbst sei ebenfalls ausgestiegen, weil er dachte, der Mann brauche Hilfe oder wolle nach dem Weg fragen. Stattdessen sei er aber von ihm sofort geschlagen worden. Dann sei der Beschuldigte wieder ins Auto gestiegen, habe gefährlich überholt und sei so geflüchtet.

Der Würzburger habe dann sofort die Polizei gerufen. Die Beamten hätten ihm gesagt, er solle aufs Revier in Bad Wiessee kommen und dort Anzeige erstatten. “Ich bin weitergefahren und hab den Wagen des Mannes dann in Tegernsee wieder gesehen.” Er habe die Polizei erneut angerufen und der Beschuldigte wurde zur Rede gestellt.

Da wurde bei dem einen Gerichtsverfahren gleich für das nächste gesorgt: Eine Zeugin wird wohl wegen Falschaussage angeklagt werden.
Da wurde bei dem einen Gerichtsverfahren gleich für das nächste gesorgt: Eine Zeugin wird wohl wegen Falschaussage angeklagt werden.

Die jeweiligen Ehefrauen der beiden Kontrahenten waren als Zeugen geladen. Bei ihren Aussagen bestätigten sie fast im Wortlaut genau die Aussagen ihrer Ehemänner. Aber es gab auch noch einen weiteren Zeugen aus Hausham, der am Geschehen ansonsten völlig unbeteiligt war. Bevor sich Richter Walter Leitner an diesen wandte, richtete er das Wort an die Ehefrau des Angeklagten:

Sie sind in einer ungünstigen Position: Wenn sie aussagen wie ihr Mann und der Zeuge dann ihre Aussage widerlegt, sind sie wegen Falschaussage vor Gericht dran. Dagegen ist die Strafe, die Ihr Mann zu erwarten hat, gering.

Trotz der deutlichen Warnung folgte die Frau in ihrer Aussage weiterhin ihrem Gatten. Anschließend sagte der Haushamer aus, dass der Angeklagte den Würzburger sehr wohl geschlagen habe. Er habe das damals als „krass“ empfunden, aber nicht die Polizei verständigt.

Richter Leitner bat die Ehefrau nach der Aussage des Zeugen noch einmal in den Gerichtssaal und versuchte ihr eine Brücke zu bauen. Sie könne immer noch von ihrer Aussage zurücktreten und gar nicht aussagen. Nach kurzer Beratung mit ihrem Mann und dessen Rechtsbeistand beharrte sie jedoch auf ihrer Aussage.

Drei Monate Fahrverbot

Im Plädoyer sah der Staatsanwalt die Anklage bestätigt und forderte eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 25 Euro. Die Verteidigung bezweifelte die Aussage des Hauptzeugen. Er hätte das Geschehen gar nicht deutlich sehen können und forderte einen Freispruch.

Richter Leitner machte seinem Ärger Luft. Er ging über die Forderung des Staatsanwaltes hinaus, verurteilte den Angeklagten zu 55 Tagessätzen bei gleichem Betrag und zusätzlichen drei Monaten Fahrverbot, denn:

Wer im Verkehr schlägt, der geht!

Er gab jedoch zu, dass er dem Angeklagten zu Gute halte, dass er sicher provoziert worden war und zu dem nicht vorbestraft sei. Aber dass er seine Frau zur Falschaussage geführt habe, nehme er ihm allerdings übel. Denn die werde nun mit Sicherheit selbst vor Gericht als Angeklagte erscheinen müssen

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