Wer will hier schon Werbung?

XXL-Werbung sieht man in Großstädten täglich. Im Tal halten sich Plakatwände und lebensgroße Kühe allerdings in Grenzen – noch. In Tegernsee gab es deshalb jetzt richterlichen Besuch auf einem Parkplatz.

An dieser Wand auf dem Hornparkplatz will die Schwarz GmbH eine große Werbung anbringen - doch wie es scheint wird da nichts draus
An dieser Wand auf dem Hornparkplatz will die Schwarz GmbH eine große Werbung anbringen – doch wie es scheint wird da nichts draus.

Das Unternehmen Schwarz Außenwerbung GmbH aus Konstanz hat sich auf Werbemittel spezialisiert und beschreibt sein Fachgebiet auf der eigenen Webseite als „Out-of-Home-Medien“. In Tegernsee hat das Unternehmen eine Fläche entdeckt, die es gerne für eine großflächige Plakatwerbung nutzen würde. Einziges Manko – die Satzung der Stadt spricht dagegen.

Deshalb haben die Konstanzer nun geklagt. Heute wurde die Fläche vor Ort zusammen mit der Richterin des Münchner Verwaltungsgerichts Cornelia Dürig-Friedl und Vertretern der verschiedenen Parteien begutachtet.

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Aber die dürfen auch

Mitten im Ortskern von Tegernsee auf dem Hornparkplatz an der Hauptstraße 22 soll die Werbung angebracht werden – zumindest wenn es nach der Schwarz GmbH geht. Der Vertreter der Kläger Diettrich stellte zunächst fest, dass ein Stück weiter Richtung Gmund auch Werbung direkt an der Hauptstraße zu sehen sei.

Doch Hans Staudacher, Geschäftsführer der Stadt Tegernsee und die Richterin konnten Diettrich schnell den Wind aus den Segeln nehmen. Zunächst sei es möglich, dass es sich dabei um Altbestand handle und der sei nach wie vor erlaubt. Doch die neue Satzung lasse diese Art der Werbung nicht mehr zu. Außerdem stellte Dürig-Friedl gleich zu Beginn klar:

Ich finde die Satzung der Stadt gut.

Damit stand die Tendenz des Gerichts bereits fest. Diettrich meinte daraufhin, das habe er schon befürchtet. Auch zur Beratung musste sich das Gericht nicht mehr zurückziehen. Die Sachlage war schon vor frt Ortsbegehung geklärt. „Es handelt sich hier um einen schützenswerten Bereich im innerstädtischen Gebiet, in dem Werbung rechtmäßig ausgeschlossen werden darf“, so Dürig-Friedl.

Zahlreiche Vertreter der Parteien versammelten sich heute Nachmittag um Richterin Dürig-Friedl
Zahlreiche Vertreter der Parteien versammelten sich heute Nachmittag um Richterin Dürig-Friedl

Trotz dieser offensichtlichen Position des Gerichts, konnte sich der Kläger nicht durchringen, die Klage zurückzuziehen. „Das ist ein begehrter Standort“, so Diettrich im Nachgang.

Bis zum 18. Mai haben die Kläger nun noch Zeit, dem Gericht mitzuteilen, ob die Klage doch noch zurückgezogen werden soll oder ob man daran festhalte. Eine Entscheidung soll also, so Dürig-Friedl abschließend, erst nach dem 19. Mai fallen. Doch wie diese aussieht, dürfte nach dem heutigen Tag klar sein.

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