Dabei wurde der Antrag der Unternehmensgruppe ZIMA für eine Eigenwerbung von der Stadt bewilligt. Der einer Agentur für Außenwerbung im Ortszentrum jedoch nicht. Und das hat gute Gründe.
Aktuell geht es nicht mehr um die Gestaltung des geplanten Gebäudes der ZIMA-Unternehmensgruppe, sondern um ein Werbeplakat an der Außenwand. Bereits Mitte Dezember hatte ZIMA ein großes Plakat an der Fassade angebracht, das die Frage aufwarf, ob das nicht genehmigungspflichtig sei. Wie sich jedoch herausstellte, ist eine solche Eigenwerbung zwei Monate lang genehmigungsfrei.
Jetzt hat ZIMA das Plakat fristgerecht wieder abgehängt und eine etwas kleinere Wand neu beantragt. Die Größe der Tafel liegt bei circa 4 Meter auf 4,50 Meter. „Die Wohnungen sollen ja schließlich auch vermarktet werden“, meint Bettina Koch vom Bauamt Tegernsee. Deshalb wurde der Antrag einstimmig befürwortet, allerdings mit der Auflage, dass das Plakat nach Fertigstellung der Gesamtanlage wieder abgehängt werden muss. Als Frist wurde der 31.12.2016 vorgemerkt.
Keine Plakatwand an der Hauptstraße
Einem anderen Antragsteller erging es im Gegensatz dazu weniger gut. Die Schwarz-Außenwerbung GmbH beantragte eine Werbeanlage in der Hauptstraße 22, in der Nähe des Hornparkplatzes. Allerdings geht es dabei nicht um Eigenwerbung, sondern um eine Plakatwand zur Werbevermarktung. Mit einer Größe von 3,80 Meter auf 2,80 Meter wäre diese sogar kleiner als die Tafel der ZIMA-Unternehmensgruppe.
Dieser Antrag wurde jedoch einstimmig abgelehnt. Begründet wurde die Entscheidung mit einigen Paragraphen aus der Satzung. Zum einen muss sich die Tafel in das Landschaftsbild einfügen, zum anderen ist es jedem Betrieb gestattet, zwei Werbeanlagen am Ort der Leistung zu installieren. Klassische Werbewände wie die beantragte, werden zudem derzeit nur vom Unternehmen Tiefenbacher in Bad Wiessee angeboten und die Standplätze werden von der Stadt fest vermietet.
„Solche Werbetafeln gibt es derzeit an Privathäusern nicht und zur Wahrung des Ortsbildes werden die Werbetafeln meist außerhalb des Ortszentrums aufgestellt“, erklärte Bürgermeister Peter Janssen. Zudem habe der Bauausschuss bereits 2012 einen solchen Antrag abgelehnt, meinte Janssen abschließend.
Bei ZIMA wurde das Werbeplakat also bewilligt, weil es sowohl am Ort der Leistung angebracht wird und zudem zeitlich befristet ist und lediglich der Eigenwerbung dient. Beim Gebäude an der Hauptstraße ging es um eine unbefristete Werbetafel, die nicht mit dem Betrieb im Gebäude zusammenhängt, sondern Werbung für jeden ermöglichen sollte. Deshalb konnte die Stadt dem Antrag hier nicht stattgeben.
SOCIAL MEDIA SEITEN