Werbung – hier nicht!

Tegernsee will Herr über die Werbetafeln und Litfaßsäulen im Stadtgebiet werden. Dazu hat der Stadtrat eine neue Satzung verabschiedet.

Künftig gibt es in Tegernsee damit drei Zonen, in denen Werbung nicht angebracht werden darf. Das gilt aber nur für eine bestimmte Gruppe.

Temporäre Werbung: Am Leeberg in Tegernsee zeigen Handwerksbetriebe, dass sie an den Bauarbeiten eines Hauses beteiligt sind / Archivbild
Temporäre Werbung: Am Leeberg in Tegernsee zeigen Handwerksbetriebe, dass sie an den Bauarbeiten eines Hauses beteiligt sind / Archivbild

“Wir wollen der Werbung Herr werden”, erklärte Bürgermeister Johannes Hagn die Beweggründe der Stadt, eine neue Satzung zur Gestaltung und Anbringung von Werbetafeln zu beschließen. Dabei geht es jedoch nicht um Werbeanlagen im Allgemeinen, sondern solche ohne Lokalbezug. Die sollen künftig nur noch an bestimmten Stellen im Stadtgebiet angebracht werden dürfen, wie Bauamtsleiterin Bettina Koch in der Sitzung erläuterte. Nach Absprache mit dem Landratsamt muss der Stadtrat dafür eine neue Satzung beschließen – unabhängig von der Werbegestaltungssatzung.

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Der Beschlussvorschlag sah demnach vor, dass Wirtschaftswerbung in drei definierten Zonen nicht mehr angebracht werden darf. Ausgenommen davon sind Plakate zur Eigenwerbung von Betrieben und Bautafeln. Die drei Stadtbereiche sind: die Bundesstraße von Tegernsee Süd bis zum ehemaligen Eibhof, der Bereich entlang Seestraße bis zur Hochfeldstraße sowie die Bahnhofstraße von der Fischerei bis zum Bahnhofplatz.

Stadt will “die Hand drauf” haben

An allen anderen Orten ist auch allgemeine Wirtschaftswerbung erlaubt. Für Plakatwände gilt weiterhin: maximal 10 Quadratmeter Fläche und 3,20 Meter Höhe. Litfaßsäulen dürfen einen Umfang von 3,60 Metern nicht überschreiten. Jede dieser Werbeanlagen ist aber immer genehmigungspflichtig. So kann die Stadt im Einzelfall entscheiden, was geht und was nicht.

Unter den Stadträten herrschte breite Zustimmung für den Satzungsbeschluss. Einzig kam die Frage auf, ob nicht auch die Wohngebiete geschützt werden müssten. Bauamtsleiterin Bettina Koch erklärte daraufhin, dass man Werbung nicht im gesamten Stadtgebiet verbieten dürfe. Davon abgesehen seien Wohngebiete für Werbemaßnahmen ohnehin nicht attraktiv.

Bürgermeister Johannes Hagn sagte abschließend: “Wir wollen bei diesem Thema einfach die Hand drauf haben. Wir haben viele besondere Bereiche mit besonderen Gebäuden – da wollen wir entscheiden, wo Werbung hin kommt und wo nicht. Ausnahmen können sowieso immer genehmigt werden.” Der Stadtrat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

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