Wetten, dass … in Gmund

Gmund hat ein neues Bistro. Direkt am Stachus an der Kreuzung kann man seit Ende Dezember das “Shakes Beer” besuchen. Jetzt eröffnete direkt daneben eine zweite Location. Sport- und Spielfreunde werden auf ihre Kosten kommen.

Seit 1. März soll das Sportwettbüro am Gmunder Stachus geöffnet haben

Seit Ende Dezember hat Gmund ein Bistro. Sieben Monate mussten Katharina Schmid (21) und ihr Freund Isic Erkoc (38) auf die Eröffnung ihrer „Shakes Beer“ warten. Die Parkplatzsituation für die Gastronomie am Stachus direkt an der Kreuzung war nicht geklärt. Unter der Woche von 11 bis 1 Uhr, am Wochenende sogar bis 2 oder 3 können Gäste hier jetzt etwas trinken und sogar eine Kleinigkeit essen. Auch drei Spielautomaten hat Erkoc in seinem Lokal aufgestellt.

Doch das ist nicht der einzige Ort, an dem Spielbegeisterte in Gmund auf ihre Kosten kommen. Direkt neben dem „Shakes Beer“ gibt es jetzt ein Sportwettbüro. Vjoleta Rattazzi aus Bad Wiessee hat die Räumlichkeiten seit dem 2. Februar angemietet. Ein Schild am Eingang verspricht eine Eröffnung am 1. März. Laut Pressesprecher des Landratsamts Miesbach Birger Nemitz könne jede Privatperson eine Wettannahmestelle eröffnen.

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Eine Genehmigung durch das Landratsamt Miesbach oder die Regierung von Oberbayern ist nicht notwendig.

Über die Gesetzesgrundlage werde allerdings momentan vor Gericht verhandelt. Am Verwaltungsgericht Regensburg wird ein Musterverfahren abgehalten, welches die Regierung der Oberpfalz angeregt hat. Ein erstes Urteil ist im Sinne der Regierung ergangen, die Berufung läuft aber noch. Sollte das Urteil zu Gunsten der Regierung ausfallen, wird es künftig allen Landratsämtern möglich sein, solche Einrichtungen zu schließen.

Aktuell ist das nur möglich, wenn bestimmte Verstöße wie zum Beispiel gegen das Jugendschutzgesetz bewiesen werden können. „Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich in der Kommune, in der die Annahmestelle eröffnet werden soll, hier also die Gemeindeverwaltung Gmund“, erklärt Nemitz weiter.

Das sagt die Gemeinde

Außerdem brauche es eine bauliche Genehmigung – durch das staatliche Bauamt. Für Wettannahmestellen mit Verweildauer braucht es eine baurechtliche Genehmigung für Vergnügungsstätten; für Wettannahmestellen ohne Verweildauer braucht es eine baurechtliche Genehmigung für einen Einzelhandelsbetrieb.

Der Geschäftsleiter der Gemeinde Gmund – Florian Ruml – erklärt auf Nachfrage, dass das „Sportwettbüro“ beziehungsweise die „Wettannahmestelle“ bisher im Gemeinderat und auch im Ortsplanungsausschuss nicht behandelt worden sei.

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