Die Ehe war laut Schilderung des Anwaltes der Angeklagten nicht einfach. Die ehemalige Weyarnerin, die mittlerweile mit ihren Kindern und einem neuen Lebensgefährten zusammenwohnt, hatte kaum genug Geld, um den Haushalt zu versorgen, geschweige denn, um sich selbst etwas zu gönnen. „Der Umgang mit den Schwiegereltern, insbesondere der Schwiegermutter war Konflikt beladen“, erklärte der Verteidiger. „Auch mit dem Bau des neuen, eigenen Hauses entspannte sich die Situation nicht.”
Die 36-jährige hatte über einen Zeitraum von sechs Monaten vergangenen Jahres mehr als 42 Mal die Unterschrift ihres Mannes auf Überweisungsaufträgen gefälscht und damit Rechnungen aus dem Versandhandel und Telefonrechnungen beglichen. Dabei handelte es sich in der Regel um kleinere Summen zwischen 30 und 250 Euro. Dann aber wollte die Frau es wohl wissen.
Zwangsneurose räumt Konto leer
Sie beantragte einen Kredit über 7.500 Euro und fälschte dafür die Unterschrift ihres Mannes auf dem Antrag sowie auf der Einzugsermächtigung. Ihr Verteidiger hatte heute gegenüber Richter Walter Leitner auch eine Erklärung:
Meine Mandantin litt damals unter der ehelichen Situation. Sie entwickelte Zwangsneurosen: einen Waschzwang und eine Kaufsucht.
So habe sich die Weyarnerin auch später in Behandlung ins Krankenhaus Agatharied begeben, wo man zudem eine Depression diagnostizierte. Letztendlich hatte sich die Ehefrau und Mutter so elend mit der Situation gefühlt, dass sie sich selbst anzeigte.
Staatsanwalt berücksichtigt Selbstanzeige und Lebensumstände
Der Staatsanwalt gab sich dann auch milde. „Ich habe schon alles berücksichtigt, was eben geht“, erläuterte er. „Ich hätte von erwerbsmäßigem Betrug sprechen können. Ich hätte auf Einzug sämtlicher Gelder bestehen können.“ Zu Gunsten der Angeklagten habe besonders die Tatsache gewirkt, dass der Kredit mittlerweile vollständig beglichen worden sei. Deswegen habe er nur eine Geldstrafe gefordert.
Der Verteidiger machte deutlich, dass seitens der Mandantin nur eine Senkung der Höhe des Tagessatzes gewünscht sei. Richter Leitner folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft bezüglich der Anzahl der 240 Tagessätze. Da die Angeklagte von Sozialhilfe lebt, wurde die Tagessatzhöhe auf 15 Euro reduziert. Zusätzlich hatte die Verurteilte nun auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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