Laut Geschäftsordnung des Holzkirchner Gemeinderats ist der Vorgang in Ordnung: Liegen mehrere Anträge zu einem Thema vor, wird der weitreichendste Antrag zuerst abgestimmt – mit der Folge, dass die anderen Anträge nicht mehr behandelt werden. So geschehen am 24. März, als der Gemeinderat die Südumgehung beriet.
Vier Anträge der Fraktionen lagen vor. Die Gemeindeverwaltung hatte sie nach absteigender Reichweite geordnet. Der Gemeinderat nahm den weitreichendsten mehrheitlich an: Die Gemeinde wird erst eine Stellungnahme zur Südumgehung abgeben, wenn die Pläne in den vordringlichen Bedarf aufgenommen sind. Die übrigen Anträge wurden daher nicht mehr behandelt.
Hebelt Geschäftsordnung Gemeinderatsanträge aus?
Diese Auslegung der Geschäftsordnung des Gemeinderats sei “zumindest diskussionswürdig”, schreibt Gemeinderat Hans Putzer (SPD) nun in einer Erklärung zu dem Thema, die er bereits im März angekündigt hatte. Darin regen er und die SPD-Fraktion die Gemeindeverwaltung dazu an, diese Frage grundsätzlich zu klären – allerdings unabhängig vom Sachverhalt.
Denn nach der damals angewandten Auslegung der Geschäftsordnung könnte eine Mehrheit verhindern, dass Anträge einzelner Gemeinderäte beraten und darüber abgestimmt wird, heißt es in der Erklärung. Nach Ansicht der Fraktion gehöre zum Antragsrecht der Gemeinderäte aber auch die Beratung und Beschlussfassung. Ansonsten bleibe nur das Recht, Anträge zu stellen:
Dies widerspricht nach unserem Rechtsverständnis demokratischen Prinzipien in einem gewählten Gemeindegremium, für das nichts anderes gelten kann, als für den Landtag oder den Bundestag.
Die Fraktionen gehen diesbezüglich in ihren Meinungen auseinander. So befürworte die CSU-Fraktion die rechtliche Prüfung, wie Sprecher Christoph Schmid auf Anfrage sagt. Allerdings seien die anderen Anträge durch den Geschäftsordnungsantrag obsolet geworden.
Auch Birgit Eibl (Freie Wähler Gemeinschaft) hofft darauf, dass die Gemeinde diese Frage prüfen lässt. Sie stimmt der Befürchtung der SPD zu: “So könnte man eigentlich alles aushebeln”, sagt sie auf Anfrage.
Für Robert Wiechmann (Grüne) dagegen ist das Thema mit der Entscheidung vom 24. März abgeschlossen: “Ich bin froh, dass jetzt Ruhe einkehrt und dass alle Beteiligten konzentriert am Verkehrskonzept arbeiten”, sagt er. Im Rathaus nimmt Olaf von Löwis die Bedenken von Herrn Putzer ernst. Die Erklärung hatte von Löwis in der Mai-Sitzung des Gemeinderates verlesen. Damit sei das Thema für ihn vorerst abgeschlossen. Einen Anlass, den Vorgang rechtlich zu prüfen, sieht er nicht.
Einigkeit mit den Fraktionssprechern
Putzers Ärger über das Vorgehen hatte er nicht erwartet. Als die Anträge der Fraktionen im Rathaus eingegangen seien, habe er überlegt, wie diese nach ihrer Reichweite zu ordnen sind, sagt von Löwis. Die Reihenfolge habe er kurz vor der Sitzung mit allen Fraktionssprechern abgesprochen. Sie seien sich “absolut einig” gewesen: “Ich war der Ansicht, dass Frau Dasch (Fraktionssprecherin der SPD) auch für Herrn Putzer spricht”, so der Bürgermeister.
Aber: “Nach der Geschäftsordnung mussten wir so handeln”, sagt von Löwis. Das werde man weiterhin auch so tun müssen. Die Geschäftsordnung sei erst kürzlich geändert worden, und auf dem aktuellen Stand, sagt er. Allerdings komme es selten vor, dass eine Vielzahl von Anträgen zu einem Thema behandelt werden müssen. Sollte es noch einmal vorkommen, müsse man sich mit den Antragstellern noch einmal auseinandersetzen.
Ob das Thema Südumgehung noch einmal auf den Tisch kommt, ist derweil nicht sicher. Sollte der Bund die Trassen nicht in den vordringlichen Bedarf aufnehmen, passiere nichts, so von Löwis. Sollten sie aufgenommen werden, sei die Marktgemeinde mit der Bürgerbeteiligung und dem Verkehrskonzept aber gut aufgestellt und habe ein kompetentes Team an der Hand, findet der Bürgermeister. Darüber entscheidet der Bund im kommenden Jahr.
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