Wie kam es zum Corona-Ausbruch in Gmund?

Nach einer Gmunder Gemeinderatssitzung Ende April kam es zu einem Corona-Ausbruch. Zahlreiche Räte sind infiziert. Jetzt leitet das Landratsamt eine Prüfung der Geschehnisse ein.

Gegen die Gemeinde Gmund wurde jetzt eine kommunalrechtliche Prüfung eingeleitet / Quelle: Gemeinde Gmund.

Über 20 Infektionen sind auf das Cluster der Gemeinderatssitzung in Gmund zurückzuführen. Dabei sind mindestens zwölf Räte und mindestens zwölf Personen aus dem familiären Umfeld betroffen. Das Landratsamt Miesbach hat jetzt eine kommunalrechtliche Prüfung veranlasst. Hierbei werde geprüft, inwieweit gegen geltenden Regelungen verstoßen wurde und welche Konsequenzen dies nach sich zieht.

Das Handeln der kreisangehörigen Kommunen und ihrer Organe steht unter sogenannter staatlicher Aufsicht, die dem Landratsamt Miesbach als Rechts- und Fachaufsichtsbehörde obliegt. “Sofern beim Landratsamt Miesbach eine Beschwerde gegen eine Entscheidung einer Gemeinde eingeht oder das Landratsamt anderweitig von einem rechtswidrigen Handeln der Gemeinde Kenntnis erlangt, werden die Sachverhalte im Rahmen der Befugnisse als Aufsichtsbehörde unter Aufklärung der Sach- und Rechtslage überprüft”, erklärt eine Sprecherin des Landratsamts Miesbach. Hierzu werden Stellungnahmen der Beteiligten eingeholt.

Anzeige

Wie lange dauert die Prüfung?

Die Dauer von aufsichtsrechtlichen Überprüfungen hänge vom Umfang des jeweiligen Einzelfalls ab. “Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Überprüfung im Zusammenhang mit der Gmunder Gemeinderatssitzung vom 27.04.2021 ist die Sach- und Rechtslage noch nicht abschließend aufgeklärt. Wir hoffen aber, dass das Verfahren zeitnah abgeschlossen werden kann”, so die Sprecherin weiter.

Aber wie genau läuft eine solche Prüfung denn nun ab? Welche Aufsichtsmittel zum Einsatz kommen entscheide die Aufsichtsbehörde. “Da die Aufklärung des Sachverhalts im vorliegenden Fall noch nicht abgeschlossen ist, können zu etwaigen Aufsichtsmitteln derzeit noch keine näheren Auskünfte erteilt werden. Die Prüfung straf- oder zivilrechtlicher Rechtsfolgen entziehen sich den Kompetenzen der Rechtsaufsichtsbehörden und sind den Strafermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) bzw. Zivilgerichten vorbehalten”, heißt es abschließend.

————————————————————————
Nichts mehr verpassen!
Abonniert uns auf Instagram und wir informieren euch über alle wichtigen Themen und Entwicklungen im Tegernseer Tal und der Region: instagram.com/tegernseerstimme/

————————————————————————

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner