„Der Führerschein ist schneller weg“

Am 1. Mai ist aus dem Verkehrszentralregister das Fahreignungsregister geworden. Aus Ordnungswidrigkeiten werden damit schwere Verstöße. Und auch sonst ändert sich einiges.

Für Wolfgang Strobl, Verkehrsexperte der Wieseer Polizei, ist somit klar: „Der Führerschein kann schneller weg sein, als gedacht.“

Seit Mai
Seit 1. Mai gilt das neue Fahreignungsregister. Der Führerschein ist nun schon bei acht Punkten weg.

Bisher durfte der Autofahrer, der es mit der Straßenverkehrsordnung nicht so genau nimmt, 18 Punkte sammeln. Doch damit ist es nun vorbei. Jetzt ist der heiß geliebte Führerschein schon mit acht Punkten in der Flensburger Kartei weg. Es ändert sich also einiges im Rahmen der Neustrukturierung bezüglich der Verstöße im Straßenverkehr.

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Acht Punkte sind nicht viel – auf den ersten Blick. Allerdings gibt es für Verkehrsstraftaten auch höchstens noch drei Punkte pro Delikt und nicht wie bisher bis zu sieben. Und: Es gibt Verstöße, die bis dato mit einem Punkteeintrag geahndet wurden, die nach der neuen Regelung nur noch ein Bußgeld nach sich ziehen. Jedes Delikt bekommt künftig eine eigene Verjährungsfrist.

„Es ist ein bisschen gerechter geworden“, findet Wolfgang Strobl, Verkehrsexperte der Wiesseer Polizei. Seiner Meinung nach ist die Änderung ein Schritt in die richtige Richtung und er betont:

Wenn jemand sich gern über Verkehrsvorschriften hinwegsetzt, kann es ihm jetzt passieren, dass er in einem halben Jahr keinen Führerschein mehr hat.

Was Strobl am meisten Bauchschmerzen bereitet, ist, dass so viele Autofahrer am Steuer mit ihren Handys – ohne Freisprecheinrichtung – telefonieren. Bei einer Rundfahrt um den See könne er jedes Mal zehn Leute anzeigen, berichtet er von seinen Erfahrungen. Auch die Behörden haben offenbar erkannt, dass Autofahrer dadurch abgelenkt sind und die Gebühr von 68 Euro auf 88 Euro angehoben. Punktesammeln kann in Zukunft auch derjenige, der die rote Ampel lediglich als „gut gemeinten Ratschlag“ ansieht. Immerhin bleibt dabei das Bußgeld (zwischen 90 und 360 Euro) gleich.

Schwerer Verstoß oder Straftat

Die neuen Regelungen beschränken sich in Zukunft auf drei Tatbestände: Schwerer Verstoß, besonders schwerer Verstoß, Straftat. Je nach Kategorie werden ein, zwei oder drei Punkte fällig. Das bisherige System unterschied bei der Punktevergabe wesentlich differenzierter. Je nach Grad der Ordnungswidrigkeit gingen auf das Konto zwischen einem und vier Punkten ein. Bei einer Straftat sammelte der Verkehrsteilnehmer zwischen drei und sieben Punkten. Das neue System ist damit wesentlich übersichtlicher.

Mit der Neuordnung des Fahreignungsregisters werden teilweise auch Verstöße, die zuvor mit Bußgeld und Punkteintragung geahndet wurden, nur noch mit einem Bußgeld belegt. Das falle, so Strobl weiter, dann aber oftmals höher aus. Betroffen sind dabei Vergehen, die keinen Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben. So wird etwa das fehlende KFZ-Kennzeichen nicht mehr mit einem Punkt bestraft – dafür mit 60 Euro Bußgeld (bisher 20 Euro).

Seit Mai
Der Unterschied von Ordnungswidrigkeit und Straftat im Überblick.

Besonders punkteträchtige Verkehrsteilnehmer haben es in Zukunft schwerer, ihr Konto zu minimieren. Es gelten starre Verjährungsfristen – allerdings entfällt die sogenannte Tilgungshemmung. Das heißt, jeder Strafbestand verfällt einzeln und wird nicht mehr durch einen weiteren Tatbestand gleicher Art beeinflusst. Die Fristen sind ab dem 1. Mai allerdings meist wesentlich länger.

So werden schwere Verstöße zukünftig erst nach 2,5 Jahren aus dem Konto getilgt. Bisher waren es zwei Jahre. Besonders schwere Verstöße werden nicht mehr nach zwei, sondern erst nach fünf Jahren gelöscht. Bei einer Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis bleiben die Punkte zehn Jahre im Register gespeichert. Bisher waren es fünf bis zehn Jahre.

Strobl: „Reformbedarf bleibt“

Der freiwillige Besuch eines Fahreignungsseminars hilft nur bedingt beim Abbau des Punktekontos. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann man immerhin einmal in fünf Jahren das Konto um einen Punkt verringern. Ist der Punktestand hingegen schon sehr propper (6 bis 7 Punkte), kann man das Seminar zwar auch besuchen – allerdings ohne Punktabzug.

Insgesamt bewertet Verkehrsexperte Wolfgang Strobl die Änderungen als gerechter – allerdings gebe es noch viel Reformbedarf. Manche Verstöße werden seiner Ansicht nach zu gering bewertet. „Fahren ohne Licht bei Dunkelheit kostet nur 25 Euro.“ Das sei ein Unding.

Zudem stimmt manchmal das Verhältnis nicht. Beispielsweise gilt für den gleichen Vorwurf häufig eine unterschiedliche Bewertung. Doch die „Mühlen der Verwaltung“ werden auch hier recht langsam mahlen, vermutet er. Bis das Verkehrswesen also vollständig reformiert sei, könne es noch eine Weile dauern. Den Autofahrern im Tal bleibt zumindest die Gewissheit, dass Verstöße gegen die Verkehrsordnung auch mit dem neuen Punktesystem weiter hart bestraft werden.

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