Wiessee entscheidet über Hubers Gehalt

Die Aufwandsentschädigung von Bad Wiessees Vize-Bürgermeister Robert Huber ist fast viermal höher als die der weiteren zweiten Bürgermeister im Tal. Nachdem auch die Kommunalaufsicht im Miesbacher Landratsamt das Thema ins Visier genommen hatte, kommt es jetzt im Wiesseer Rathaus nochmal auf den Tisch.

Bürgermeister Peter Höß (re.) und sein Vize Robert Huber
Bürgermeister Peter Höß (re.) stellte sich hinter seinen Vize Robert Huber.

Das Thema hatte viel Staub aufgewirbelt. Dass Wiessees zweiter Bürgermeister Robert Huber mit 1.450 Euro fast viermal so viel verdient wie seine Amtskollegen im Tal, spaltete. Dass im Vorfeld in Bad Wiessee nicht einmal öffentlich über Bürgermeistergehälter diskutiert wurde, ebenso.

Dienstaufsichtsbeschwerde

Besonders aus dem Landratsamt wünscht man sich mehr Transparenz und auch eine „neue Bescheidenheit“. Demonstrativ hatte man in Miesbach die Zuwendungen für Landrat Wolfgang Rzehak und seine Stellvertreter gesenkt. Dass Hubers Salär deutlich über dem von Ingrid Pongratz (1.000 Euro monatlich) und Klaus Thurnhuber (400 Euro) liegt, sah man als schlechtes Signal aus Bad Wiessee. Zumal die Kassen klamm sind, fanden einige Bürger.

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Geschäftsleiter Michael Herrmann verstand die Aufregung damals allerdings nicht so ganz und verteidigte Hubers Entschädigung. Angesichts der umfangreichen Aufgaben, die der Vize der Gemeinde gegenüber erfülle, sei das Gehalt angemessen, meinte Herrmann.

Bereits im Juni hatten die Fraktionen von CSU und Ran-BW den Antrag gestellt, erneut über Hubers Gehalt abzustimmen. Doch Bürgermeister Peter Höß hatte den Antrag abgelehnt. Es würde sich nur um die Wiederholung eines bereits gefassten Beschlusses handeln, so die Begründung. Darauf folgte eine Dienstaufsichtsbeschwerde der CSU gegen den Rathauschef beim Landratsamt.

Übergeordnete Behörde empfielt erneute Abstimmung

Die Kommunalaufsicht der Miesbacher Behörde befasste sich daraufhin mit dem Fall und empfahl nach langer Prüfung im Januar eine erneute, öffentliche Abstimmung über Hubers Entschädigung. In ihrer Stellungnahme gibt die Behörde der CSU-Fraktion recht:

Der erste Bürgermeister ist grundsätzlich verpflichtet, Anträge eines Gemeinderatsmitglieds ohne inhaltliche Vorprüfung in die Tagesordnung der Ratssitzung als Beratungsgegenstand wenigstens stichwortartig mit aufzunehmen.

Laut geltender Rechtslage kann der Bürgermeister die Behandlung des Antrags nur dann verweigern, wenn die Angelegenheit bereits vom Gemeinderat behandelt wurde oder keine Gesichtspunkte vorliegen, die eine erneute Behandlung rechtfertigen würden. Den eigentlichen Streitpunkt, nämlich die Höhe von Hubers Gehalt, hatte die Behörde hingegen bereits im Juli als unbedenklich eingestuft.

Dennoch kommt die Frage nach der Höhe des Gehalts von Robert Huber am Donnerstag im Wiesseer Gemeinderat nun noch einmal zur Sprache. Bürgermeister Peter Höß wird sich dann erneut zu dem Thema äußern. CSU-Fraktionssprecher Kurt Sareiter und RanBW-Gemeinderat Rolf Neresheimer würden laut früheren Bekundungen die Entschädigung am liebsten unter 1.000 Euro sehen.

Mit wie viel Entschädigung Robert Huber zukünftig rechnen kann, haben die Gemeinderäte in der Hand. Zwar ist die Besoldung der hauptamtlichen Bürgermeister im Kommunalen Wahlbeamtengesetz (KWBG) für ganz Bayern festgelegt. Was aber die Stellvertreter bekommen, ist nur dahingehend gesetzlich vorgeschrieben, dass der Betrag geringer sein muss als der Verdienst des Gemeindeoberhaupts. Ob es zu großen Diskussionen kommen wird, wird die Sitzung am Donnerstag Abend zeigen. Los geht’s um 18 Uhr im Wiesseer Rathaussaal.

Hier die komplette Tagesordnung für die Sitzung.

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