Bei der Sicherheitskontrolle fiel allerdings auf, dass es sich bei dem Revolver um eine Schreckschusswaffe handelte, für die man einen Waffenschein braucht. Nun laufen gleich zwei Anzeigen gegen den Mann.
Denn weder besaß der 39-Jährige den seit 2003 für diese Waffe nötigen Waffenschein, noch hätte er sie zu einer öffentlichen Veranstaltung wie der im Bräustüberl mitbringen dürfen. Daher nahm die Polizei ihm die Waffe sofort ab. Anschließend durfte der Münchner allerdings weiter feiern.
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