Wiesseer Radlmarkierung muss nochmal weg

Ein Streifen für die Radler in Bad Wiessee. Ein erster Schritt in Richtung fahrradfreundliche Kommune. Doch die Markierung ist falsch und muss nochmal weg. Was Autofahrer außerdem beachten müssen.

Der Radlstreifen führt die Radfahrer bis zur Ortsmitte

Bad Wiessee will fahrradfreundlicher werden. Ein erster Schritt dafür ist nun getan. Zusammen mit dem Straßenbauamt Rosenheim und der Polizei wurde nun entlang der B318 ein Radschutzstreifen gezogen. Mit 1,8 Kilometer ist er der längste im gesamten Landkreis. Auch Gmund hat schon einen solchen Schutz für die Radler entlang der Hauptstraße.

1,25 Meter, teilweise wegen der ausreichenden Fahrbahnbreite sogar 1,5 Meter, haben die RadfahrerInnen in Wiessee jetzt Platz, um sicher zur Ortsmitte zu gelangen. „Eine wichtige Entscheidung, da in der Vergangenheit oft die Gehwege zum Radfahren genutzt wurden, was vor allem für die Fußgängerinnen und Fußgänger ein Sicherheitsrisiko darstellt“, heißt es von Seiten des Straßenbauamts Rosenheim.

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Der Radstreifen beginnt und endet jeweils mit einem Zebrastreifen, damit die Radfahrer hier die Möglichkeit haben, die Straße zu überqueren. Im Ortskern von Bad Wiessee rund um den Lindenplatz ist die Straße zu eng, um den Schutzstreifen fortzuführen. Deshalb wurde dieser Bereich ausgespart.

Firma hat sich vermessen – Streifen muss nochmal weg

Ein kleiner Fehler ist aber leider in Wiessee unterlaufen. Die ausführende Firma hat sich an manchen Stellen vermessen. Jetzt muss die Markierung mit einer Feinfräsung nochmal entfernt und neu aufgebracht werden. Das Staatliche Bauamt Rosenheim geht davon aus, dass die Neumarkierungen in der kommenden Woche abgeschlossen werden und bittet in diesem Zusammenhang um Verständnis für Verkehrsbehinderungen. Die Kosten für die Neumarkierung trägt in diesem Fall die Firma.

Damit der Schutzstreifen nach Fertigstellung tatsächlich zum Schutz der RadfahrerInnen dienen kann, müssen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung eingehalten werden: Dazu gehört für AutofahrerInnen ein Abstand von 1,50 m beim Überholen eines Rads sowie ein Halte- und Parkverbot auf dem Streifen. Auch das Überfahren des Schutzstreifens ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, beispielsweise, wenn sich PKW, Busse oder LKW begegnen. Befahren dürfen RadfahrerInnen den Schutzstreifen zudem nur in der jeweils geltenden Fahrtrichtung.

Der Schutzstreifen wird aktuell entfernt.

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