Wiesseer verkauft fremdes Inventar bei Ebay

Wegen Unterschlagung musste sich gestern ein Wiesseer Gastronom vor dem Miesbacher Amtsgericht verantworten. Er hatte das Inventar seines Verpächters verkaufen wollen. Dieser stellte dem Gastronom jedoch eine Falle.

Ein Wiesseer wollte fremdes Eigentum über Ebay verticken. Kurios: Ebay kennt Bad Wiessee nicht. (Screenshot)

Gestern stand ein Wiesseer Gastronom vor dem Miesbacher Amtsgericht. Über Kleinanzeigen soll er bei Ebay versucht haben, Bäckereimaschinen zu verkaufen, die ihm gar nicht gehörten. Dem Eigentümer, seinem Verpächter, fielen die Anzeigen jedoch auf, woraufhin er dem Beschuldigten eine Falle stellte.

Der Eigentümer hatte sein Café mit Bäckerei und Konditorei im Jahr 2012 verpachtet. Eigentlich sollte das Inventar wie Knet- oder Kuvertürmaschinen mit gekauft und übernommen werden. So stand es zumindest im Pachtvertrag. Die Zahlung für die Geräte erfolgte jedoch erst viel später nach einer Einigung vor einem Zivilgericht.

Anzeige

Weil die Geschäfte irgendwann nicht mehr so gut liefen, sei es unter anderem immer wieder zu unregelmäßigen Überweisungen der Pacht gekommen, beschwerte sich der Verpächter vor Gericht. Für seine Pension, die er im gleichen Haus betrieb, hatte er immer wieder das im Pachtvertrag erwähnte Inventar benutzt, wie der 56-jährige Beschuldigte den Richter wissen ließ.

Immer wieder wurden Sachen geholt, die man dann in der Pension zum Frühstücksservice benutzte. Die Servierwagen zum Beispiel – dafür sollte ich Pacht zahlen, benutzt wurden sie aber in der Pension.

Zudem sei er mit der Kaufsumme für die Geräte unzufrieden gewesen. Deshalb haber er per Inserat versucht herauszufinden, was die Maschinen überhaupt Wert sind. “In Deutschland will so alte Maschinen niemand mehr. In Osteuropa vielleicht. Über Wochen hat sich niemand auf meine Anzeigen gemeldet.”´Bis sich dann noch noch jemand meldete. „Der Mann hat gesagt, er soll den Häcksler für seinen Chef abholen“, erklärte der Angeklagte vor Gericht.

„Ich hatte das so interpretiert, dass er die Maschine für meinen Verpächter abholt, damit der sie in München benutzen kann.“ Aber weil der Angeklagte davon ausging, er solle seinem Vermieter schon wieder eine Maschine ohne Gegenleistung zur Verfügung stellen, verlangte er 600 Euro von dem Mann.

Lockvogel im Dienste des Pächters

Doch der vermeintliche Käufer war der Lockvogel des Verpächters. Dieser hatte seinem Pächter nämlich eine Falle stellen wollen. Er war auf die Anzeigen aufmerksam geworden und ahnte, dass hier seine eigenen Maschinen unter der Hand vertickt werden sollten.

Daher bat er einen Kollegen, den Lockvogel zu spielen. Dieser habe sich bei dem Angeklagten gemeldet und Kaufinteresse signalisiert. Nach einigem Hin und Her habe man sich zur Abholung verabredet. Der Verpächter:

Der hat aber natürlich nicht erzählt, dass er in meinem Auftrag handelt. Ich habe das Gespräch ja mitgehört.

Der Kollege fuhr also nach Bad Wiessee, unterhielt sich mit dem Beschuldigten, lud die Maschine auf, erhielt eine Quittung für die Zahlung und fuhr sofort zu dem vereinbarten Treffpunkt mit einem Kollegen. Von dort fuhr man gemeinsam zur Polizei und erstattete Anzeige.

Geheime Verhandlung brachte schnelle Einigung

Zur heutigen Verhandlung hatte sich der Verteidiger den Pacht- und Kaufvertrag gut durchgelesen und dabei einen Absatz entdeckt, der zumindest Zweifel daran aufkommen ließ, wem denn die im Vertrag aufgelisteten Geräte nun wirklich gehörten. So hätte man beispielsweise den entsprechenden Paragraphen durchaus so interpretieren können, dass der Pächter mit Zahlung der Pacht automatisch auch Eigentum an den Geräten erwirbt, erklärte der Verteidiger.

Der Häcksler selbst war allerdings im Vertragswerk gar nicht erwähnt und somit eindeutig Eigentum des Verpächters. Der Verteidiger schlug ein Rechtsgespräch vor. Dabei sollte ein „Deal“ ausgehandelt werden. Alle – bis auf die Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung sowie der Richter -mussten den Sitzungssaal verlassen.

Die Verhandlung setzte sich zügig fort. Man einigte sich auf vorläufige Einstellung des Verfahrens und zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro zugunsten des Kreisverbandes des Bayerischen Roten Kreuzes. Wird de Geldstrafe bezahlt, so ist das Verfahren eingestellt. Falls nicht, muss erneut verhandelt werden.

Weil dem Angeklagten vorgeworfen wurde, er habe seinen tatsächlichen Wohnort in den Anzeigen verschleiern wollen und statt Bad Wiessee Ringsee angegeben, kam am Rande der Verhandlung etwas besonders Kurioses zu Tage. Der Angeklagte:

Das stimmt so nicht. Gibt man nämlich bei Ebay die Postleitzahl von Bad Wiessee ein, kommt automatisch Ringsee. Ebay kennt Bad Wiessee nicht.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner