Wegen Kinderpornos vor Gericht

Jahrelang soll ein Wiesseer Jugendliche zu sexuellen Handlungen vor der Webcam animiert haben. Die Verhandlungen gegen den Mann laufen. Doch ein Urteil lässt auf sich warten. Es fehlen wichtige Details.

Im Sitzungssaal 2 des Amtsgerichts Miesbach ging es heute um Kinderpornographie.
Die Verhandlungen im Amtsgericht Miesbach werden erst im September fortgesetzt werden können.

Ein Wiesseer soll Jugendliche über Jahre hinweg zu sexuellen Handlungen vor deren Webcams animiert haben. Die Fotos habe er dann laut Anklage gesammelt und abgespeichert. Doch noch immer fehlen wichtige Details. Ein Gutachten und die Aussage einer wichtigen Zeugin stehen noch aus.

Wie der Merkur jetzt berichtet, scheint ein Urteil aber auch nach dem dritten Verhandlungstag noch nicht in Sicht zu sein. Das Gutachten soll aufschlüsseln, ob bei dem Mann eine pädophile Neigung zu erkennen ist oder nicht. Die Zeugin, deren Aussagen zur Klärung des Falls sehr wichtig ist, befindet sich noch bis September in stationärer Behandlung im Krankenhaus.

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Die Verhandlung muss also bis auf weiteres verschoben werden. Der Rechtsanwalt des Angeklagten gab in der letzten Verhandlung eine kurze Erklärung ab. So heißt es im Merkur: „Mein Mandant wird als Kinderschänder hingestellt. Wir wollen beweisen, dass es nicht so ist.“ Ein Termin für die nächste Verhandlung steht noch nicht fest.

Ursprünglicher Artikel vom 15. Juni 2016 mit der Überschrift: „Wiesseer wegen Kinderpornos angeklagt“

Ein Wiesseer soll Minderjährige über Jahre hinweg zu sexuellen Handlungen vor deren Webcams animiert haben. Die Fotos habe er dann systematisch gesammelt und auf seinem PC abgelegt, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Das Amtsgericht Miesbach untersucht nun, inwiefern man ihm die Taten tatsächlich nachweisen kann.

Im Sitzungssaal 2 des Amtsgerichts Miesbach ging es heute um Kinderpornographie.
Im Sitzungssaal 2 des Amtsgerichts Miesbach ging es heute um Kinderpornographie.

Im Internet lässt sich alles finden. Es kann zum Austausch von Wissen und Meinungen und einfachen Belanglosigkeiten dienen. In der vermeintlichen Anonymität des Netzes tut manch einer allerdings auch Sachen, die er sich im wahren Leben nicht trauen würde. Die Anzahl der Seiten mit sexuellem und pornografischen Inhalten, Dating-Sites, Diskussionsforen, Plattformen für den Austausch erotischer Fotos und Videos nimmt permanent zu.

Sex sells, vor allem im Internet. Vieles davon ist legal, vieles davon bewegt sich in einer Grauzone. Einwandfrei illegal sind die sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen, das Herstellen und die Verbreitung von Kinderpornos.

Verführung über Skype

Ein Wiesseer stand heute vor dem Miesbacher Amtsgericht, weil er minderjährige Jungs zu sexuellen Handlungen animiert haben soll. Richter Klaus-Jürgen Schmid untersuchte im laufenden Verfahren die genaue Vorgehensweise des Angeklagten. Hierzu wurde ein Sachverständiger aus Ingolstadt und eine Beamter des LKA München befragt.

Nach Aussagen des Gerichts ging der Angeklagte so vor: Er soll sich auf einer Internetseite für homosexuelle Männer, die in ihrem Namen eindeutig auf die sexuelle Neigung und auch das niedrige Alter der Nutzer schließen lässt, zum Chat getroffen haben. Seine bevorzugten Gesprächspartner seien zwischen 14 und 16, in Ausnahmefällen auch etwas jünger, gewesen. In den Chat-Räumen habe er dann die Gespräche begonnen und sei schnell auf das Thema Sex gekommen.

So habe er daraufhin meistens seine Chat-Bekanntschaften überredet mit ihm über „Skype“ zu kommunizieren. Hier können zum einen normale Chats, aber auch Videokonversationen geführt und Bilddateien ausgetauscht werden. Dabei soll der Wiesseer seine “Kontakte” aufgefordert haben, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen und sich dabei zu zeigen. Das geschah durch zureden, aber auch in dem er sich selbst bei derartigen Handlungen zeigte.

Mehr als 1.000 pornographische Fotos

Wenn die durchweg männlichen Partner sich über die Webcam zeigten, machte der Angeklagte sogenannte „Screenshots“ – also Bilder vom angezeigten Bildschirm und speicherte diese auf seinem Laptop oder einer externen Festplatte. Dabei legte er systematisch Ordner an, um die Fotos seinen Chat-Partnern zuordnen zu können.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Wiesseer nun vor, mit acht Accounts, hinter denen sich wohl minderjährige Jungs verborgen haben, sexuell orientierten Kontakt gehabt und somit Kinder und Jugendliche geschädigt zu haben. Oder, wie es die Staatsanwalschaft formulierte, deren Schädigung wissentlich in Kauf genommen zu haben. Dabei hatte der Angeklagte die Jugendlichen immer wieder nach ihrem Alter befragt.

Einer der Sachverständigen konnte die Fotos den Chatprotokollen zuordnen. Die Fotos stammten aus den Jahren 2011 bis 2014. Auf dem Notebook fanden sich so 269 und auf einer weiteren externen Festplatte 744 Fotos, die kinder- oder jugend-pornografische Inhalte hatten. Auf der Festplatte fand sich auch ein Chat-Protokoll mit 50.000 Text-Nachrichten.

Da sich einige Fotos noch im Chache des Internet-Browsers befanden, konnte dem Mann nachgewiesen werden, dass die Bilder aus dem Internet und den Chat-Konversationen stammten. Dem LKA fiel die Aufgabe zu, die Identität der Opfer nachzuweisen, was mittels IP-Adresse nur in dem Fall eines zum Tatzeitpunkt 13-Jährigen gelang.

Nicht zur Einigung bereit

Der Anwalt des Angeklagten versuchte während der heutigen Verhandlung mehrfach mit Richter und Staatsanwaltschaft zu einer Einigung zu kommen. Sein Mandant nahm allerdings das Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch und zeigte sich auch nicht geständig. Richter Schmid betonte mehrfach, dass er es vermeiden wollen würde, Minderjährigen als Zeugen vorladen zu müssen.

Seitens der Staatsanwaltschaft hatte man zu dem auch im Auge, dass der Angeklagte bereits 2010 in einem ähnlichen Fall zu sechs Monaten Haft und drei Jahren Bewährung verurteilt worden war. Die Verhandlung wird an voraussichtlich mindestens zwei weiteren Tagen fortgesetzt. Dabei muss das Gericht dann vor allem feststellen, ob das Alter, das die Jugendlichen angaben, realistisch war, und wie die Fotos den Geschädigten zuzuordnen sind.

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