Der 63-jährige Angeklagte aus Bad Wiessee fuhr immer wieder für ein Möbelhaus auf Messen, um dort als Verkäufer tätig zu sein. Im Oktober vergangenen Jahres war er für eine gute Woche in Nürnberg und hatte für sich und eine Mitarbeiterin jeweils ein Zimmer gebucht.
Doch bei der Abreise wollte er nicht zahlen. Die Möbelfirma, für die er arbeite, würde die Kosten übernehmen. Tat sie aber nicht. Der Hotelinhaber sah daraufhin erstmal kein Geld und übergab die Rechnung nach einigen Mahnungen einem Inkassounternehmen. Nun musste sich der Verkäufer vor Richter Walter Leitner im Miesbacher Amtsgericht wegen Betrugs verantworten. 624 Euro war er dem Hotel schuldig geblieben.
Außer Spesen – jetzt auch noch ein Verfahren
Der Angeklagte gab an, dass in der Regel – wenn auch nicht immer – sein Auftraggeber die Hotelkosten übernommen habe. „Ich bin davon ausgegangen, die Firma zahlt die Hotelkosten“, erklärte er dem Gericht. „Ich habe das auch dem Wirt gesagt und auch der Firma weitergeleitet.“ Ein paar Wochen später habe sich allerdings die Firmenpolitik geändert.
Erst seit 2017 müssen wir die Kosten vorab auslegen.
Richter Leitner hatte da aber widersprüchliche Informationen. In dem Vertrag, den der Beschuldigrte mit dem Polstermöbelhersteller hatte, war eindeutig erwähnt, dass mit der Provision alle Kosten abgegolten wären. Der Mann gibt an, dass die Firma durchaus häufiger quasi als Bonus auch die Hotelkosten übernommen habe.
Aber in diesem Fall nicht. Der Hotelinhaber war als Zeuge aus Nürnberg angereist und erklärte, er habe bisher immer noch kein Geld gesehen. Er habe mit der Firma gesprochen, doch die erklärte ihm, sie habe mit der Sache nichts zu tun. „Der Angeklagte hatte damals gesagt, er hat nicht genug Geld dabei und eigentlich sollte die Firma zahlen“, so der Wirt. „Ich habe ihm gesagt, dass mir aber keine Kostenübernahmeerklärung vorliege.“ Der Nürnberger weiter:
Dann hatte er versucht, mit einer ungedeckten Scheckkarte zu bezahlen. Ich habe ihn abreisen lassen, Mahnungen geschrieben und dann alles dem Inkassounternehmen übergeben.
Der Angeklagte erklärte, diesem habe er bereits 100 Euro gezahlt. Allerdings sei er in einer finanziellen Notlage und stehe kurz vor der Privatinsolvenz. 40.000 Euro Schulden haben sich nach seiner Scheidung angehäuft. Eine Krankenversicherung könne er sich nicht leisten und von der bevorstehenden Rente könne er auch nicht viel erwarten.
Kriminelle Vergangenheit ist schon einige Zeit her
Die Verlesung der Einträge im Bundeszentralregister bescheinigte dem seriös wirkendem Handelsvertreter eine erhebliche kriminelle Vorgeschichte. Allerdings lag diese schon einige Jahrzehnte zurück. Die meisten Einträge waren Mitte der 80er bis Ende der 90er Jahre. Da war allerdings von Betrug, fahrlässiger Brandstiftung, Veruntreuung über Freiheitsberaubung zu elffachem Raub in Bandentätigkeit alles dabei.
Die Staatsanwältin beantragte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro, Einzug des Restbetrages für die Hotelrechnung von 524 Euro sowie die Übernahme der Kosten. Der Angeklagte, der sich selbst verteidigte, sah seine Schuld ein:
Ich hätte mich vorher besser absichern müssen.
Er habe es einfach versäumt, zu erfragen, ob die Möbelfirma die Kosten auch in diesem Fall trage. Richter Leitner nahm diese Erklärung auf und gab dem Angeklagten insofern Recht, dass genau das sein schuldhaftes Verhalten gewesen sei. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, senkte die Strafe aufgrund des geringen Einkommens jedoch auf 60 Tagessätze zu 25 Euro.
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