Rentnerin klaut Schampus mit Lachsfisch

Zum Überleben stahl sie nicht. Trotz gutem Einkommen ließ eine ältere Wiesseerin im Gmunder Penny Drogerieartikel, Lebensmittel und Alkohol im Wert von 36 Euro mitgehen. Vor dem Amtsgericht zeigte sie sich zwar reuig. Aber wie lange währt die Einsicht?

Im Penny in Gmund wurde die Rentnerin mit unbezahlten Luxuslebensmitteln erwischt.
Im Penny in Gmund wurde die Rentnerin mit unbezahlten Luxuslebensmitteln erwischt.

Die Staatsanwältin hatte am vergangenen Donnerstag vor dem Amtsgericht die kurze Anklage kaum zu Ende verlesen, Richter Walter Leitner die Wiesseerin kaum darauf hingewiesen, dass sie das Recht habe zu schweigen, als es aus der 64-Jährigen heraussprudelte: Sie habe einen Fehler gemacht. Es tue ihr so leid. Sie könne es sich gar nicht erklären.

Im Gmunder Penny war die Dame im März mit unbezahlten Waren erwischt worden. Doch der Richter wollte zuerst wissen, wieso die Angeklagte die Waren eingesteckt hatte, ohne zu bezahlen. Die Rentnerin erklärte, sie habe Angst, Geld wegzugeben, habe 36 Jahre gearbeitet, im Schichtdienst immer gutes Geld verdient. Jetzt habe sie eben diese unerklärliche Angst.

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Ich war sogar schon in psychologischer Behandlung. Aber das war so langweilig.

Bei der als Zeugin geladenen Penny-Mitarbeiterin entschuldigte sich die Frau persönlich und mit Handschlag. Gern wollte man ihr die reuige Zufalls-Täterin glauben, ihr den Ausrutscher verzeihen. Wenn da nicht das Strafregister wäre.

Mehr Schein als Sein?

Bereits fünf Mal ist die Wiesseerin in unterschiedlichen Supermärkten erwischt worden. Immer hatte sie Luxus-Lebensmittel gestohlen: Sekt, Garnelen, Lachs, Wildschweinsalami, Trüffelöl. Mit 1.060 Euro Rente steht die 64-Jährige gar nicht so schlecht da. Sie habe auch zusätzlich eine 450-Euro-Beschäftigung angenommen. Allerdings zahle sie in Wiessee rund 800 Euro Miete.

Die hohe Miete und die Art der gestohlenen Artikel legten den Eindruck nahe die 64-Jährige möchte gern bessere Lebensumstände vortäuschen als sie tatsächlich habe, lebt damit über ihren tatsächlichen Verhältnissen.

Die Staatsanwältin würdigte zwar die Reue der Frau und auch, dass es sich bei dem Diebstahl um eine kleine Summe gehandelt habe. Allerdings störte auch sie sich an der Tatsache, dass die Waren nicht etwa zum Überleben notwendig gewesen wären:

Das war kein Toastbrot. Sie haben Luxuslebensmittel gestohlen.

So forderte die Anklage dann auch eine Geldstrafe von 6.000, aufgeteilt auf 120 Tagessätzen zu je 50 Euro. Oder bei Nicht-Bezahlung wahlweise vier Monate Freiheitsstrafe. Richter Leitner erwartete sich allerdings mehr Erfolg von der Androhung einer Freiheitsstrafe, quasi als letzte erzieherische Maßnahme.

So verurteilte Leitner die Frau zu drei Monaten Freiheitsstrafe bei zweijähriger Bewährung und einer Zahlung von 1.500 Euro an die Caritas Schuldnerberatung. Zwei Ratschläge gab er der Wiesseerin allerdings noch mit auf den Weg:

Suchen sie sich eine günstigere Wohnung. Und machen sie jetzt ernst mit ihrer Reue. Sonst landen sie im Gefängnis.

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