Dubiose Zahlungen bringen Wiesseerin vor Gericht

Seit ihr Mann verstorben ist, geht es bei ihr drunter und drüber. Dass sie Geld eines Vereins veruntreut haben soll, konnte sich eine Wiesserin allerdings kaum vorstellen. Trotzdem stand sie nun vor Gericht.

Der Grund für die zwei Konten? Geld am Gerichtsvollzieher vorbei zu schleusen! (Bild: Pixabay)
Der Grund für die zwei Konten? Geld am Gerichtsvollzieher vorbei zu schleusen! (Quelle: Pixabay)

Wie sehr die Wiesseerin von dem Vorwurf mitgenommen ist, konnte man ihr am vergangenen Donnerstag ansehen. Die Staatsanwaltschaft hatte Sie angeklagt, in 16 Fällen Geld von einem Vereinskonto zur Bezahlung von Lebensversicherungsbeiträgen sowie eines Kredites genutzt zu haben.

Rund 1.600 Euro soll sie so veruntreut haben. Sie war Mitglied des Vorstands und Schatzmeisterin eines gemeinnützigen Wirtschaftsvereines zur Förderung des Mittelstandes. Allerdings wurden bei der Verhandlung vor dem Miesbacher Amtsgericht auch schnell deutlich, dass sie nur wenig Überblick über das Geschehen im Verein und über die Konten hatte.

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Haushalts- oder Vereinskonto?

Obwohl sie einen Erklärungsversuch startete, musste ihr Rechtsanwalt schnell das Wort übernehmen. „Bei dem Konto handelt es sich nur nominell um ein Vereinskonto“, erläuterte er. „Eigentlich sind hier nur private Geldbewegungen getätigt worden.“ Die Kontoauszüge würden zeigen, dass Supermarkteinkäufe, Zahlungen an Getränkemärkte und Apotheken abgerechnet worden seien. Der Verteidiger zeigte sich vor allem unzufrieden mit der Arbeit der Staatsanwaltschaft:

Da hat man jede einzelne Zahlung an die Lebensversicherungen markiert, aber nicht bemerkt, dass hier eigentlich ein Haushaltskonto vorliegt.

Für die eigentlichen Zahlungen des Vereins habe es ein zweites Konto gegeben. Die vorgelegten Kontoauszüge schienen die Angaben der Angeklagten zu bestätigen. Doch für Richter Walter Leitner blieb immer noch offen, wozu es überhaupt ein zweites Konto gegeben habe. „Mein Mann sagte immer, dass wäre bequemer“, erklärte die Wiesseerin.

Ihr Mann ist allerdings bereits im Februar verstorben und die Frau mussten nun den Nachlass klären. Daher wollte es Leitner genau wissen:

Kann es sein, dass es bei Ihnen mal der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand? Dass es Pfändungen gab?

Die Angeklagte bestätigte dies relativ kleinlaut. So hatte das zweite Konto benutzt, um Einnahmen vor dem Gerichtsvollzieher zu verbergen.

Dominanter Ehemann und Vereinsvorstand

Im weiteren Verlauf des Verfahren sollte ein Vorstandsmitglied des Vereins als Zeuge aussagen. Von der finanziellen Situation des Vereins hatte der Mann allerdings nur wenig Kenntnis. So wusste er weder genau wie viele Mitglieder der Verein hat, noch wie hoch der genaue Jahresbeitrag ist.

Über die Persönlichkeit des verstorbenen Vereinsgründers und ehemaligen Ehemann der Wiesseerin konnte er allerdings Auskunft geben. „Der hatte ein enormes Wissen, hat mich bei meiner Insolvenz großartig unterstützt“, so der Zeuge. „Aber er hatte durchaus ein sehr dominantes Verhalten.“ Der Ehemann habe die Angeklagte in die Ehrenämter gedrängt, bestätigt deren Verteidiger. Sie habe nicht die Ausbildung einer Buchhalterin und auch kein Verständnis vom Umfang der nötigen Arbeiten.

Da dem Verein insgesamt kein Schaden entstand, wurde die Wiesseerin auf Antrag der Staatsanwaltschaft freigesprochen.

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