Wegen Streit um Kaution vor Gericht

Die Kaution ihrer Mieter soll eine Wiesseerin unterschlagen haben. Mittlerweile lebt die Frau in der Schweiz. Doch der Prozess fand vor dem Amtsgericht in Miesbach statt. Dort erklärte die 73-Jährige, wie es aus ihrer Sicht zu dem ganzen Problem gekommen war.

Ein Fall von mutmaßlicher Veruntreuung von Mietkautionen wurde vergangene Woche in Miesbach verhandelt.

Eine weite Anreise hatte die 73-jährige Angeklagte. Gemeinsam mit ihrer Tochter kam sie extra aus der Schweiz, wo sie in den letzten Jahren eine eigene Lifstyle-Firma aufgebaut und mittlerweile ihren Lebensmittelpunkt hat. Ihr wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, die Kaution ihrer Mieter in Bad Wiessee veruntreut zu haben. Die Angeklagte soll das Geld auf einem Konto verwahrt haben, auf dem es nicht durch den vorgeschriebenen Zugriff vor Pfändung geschützt gewesen sein soll.

Stattdessen war sie mit dem verwendeten Konto zum Teil nicht in der Lage Rechnung zu begleichen. Zudem war es nach einem Rechtsstreit mit der ehemaligen Anwältin der Wiesseerin zu Pfändungen auf dem Konto gekommen. Die Staatsanwaltschaft vermutete daher, dass die Kautionszahlungen zur Begleichung von privaten Kosten der Vermieterin benutzt wurden.

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Kaution verschwunden

In Bad Wiessee hatte die Beschuldigte mit ihrem mittlerweile verstorbenen Mann mehrere Mietshäuser errichtet. Hier bezieht sie auch heute noch Mieteinnahmen und natürlich müssen wie üblich die Mieter eine Kaution leisten. Einem der Mieter kam es ungewöhnlich vor, wie mit seinem Geld umgegangen wurde. Ein Nachbar hatte ihn auf Unregelmäßigkeiten aufmerksam gemacht.

Der hatte seine Kaution verspätet erstattet bekommen, so dass der Noch-Mieter von der Vermieterin einen Nachweis über den aktuellen Verbleib seiner Kaution einforderte. Der Mieter äußerte sich vergangene Woche vor dem Miesbacher Amtsgericht als Zeuge:

Trotz mehrfachen Nachfragen konnte sie mir keinen Kontoauszug vorlegen. Einzig eine Kopie aus einem Sparbuchentrag schickte sie mir. Der hatte aber kein Datum.

Tatsächlich bewahrte die Vermieterin die Mietkautionen mittlerweile bar auf. Sauber in Briefumschlägen einzeln verpackt, waren die jeweiligen Kautionsbeträge in die Mietordner geheftet. Im aktuellen Fall ging es dabei um 2.850 Euro.

Briefumschlag ersetzt Konto

„Wir hatten ausstehende Nebenkosten mit der Kaution verrechnet“ so die Vermieterin vor Gericht. „Aber nach der Zahlung haben wir das Geld dann in bar in die Umschläge getan.“ Zudem sei sie nur kurze Zeit durch die unglückliche Pfändung auf den deutschen Konten zahlungsunfähig gewesen. Die Angeklagte:

Ich habe das umgehend mit Geld meiner Schweizer Konten ausgeglichen.

Tatsächlich konnte ihre Tochter einen Kontoauszug vorweisen, der ein Plus von über 200.000 Schweizer Franken zu der fraglichen Zeit zeigt. Die Kaution sei, so die Interpretation der Angeklagte, nie in Gefahr gewesen. Auch die Staatsanwaltschaft sah das nach der Vorlage der Belege als erwiesen an und forderte einen Freispruch. Der Forderung schlossen sich auch der Verteidiger und Amtsrichter Walter Leitner an:

Grundsätzlich müssen sie da schon aufpassen. Kautionen müssen separat und vor dem Zugriff Dritter geschützt angelegt werden.

Das hatte die Angeklagte zwar versäumt, doch laut Gericht gab es nie eine Vermögensgefährdung. Daher wurde die Vermieterin freigesprochen.

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