Wild-Streit in Kreuth eskaliert weiter

Die Unterlassene Fütterung von Wildtieren in Kreuth, welche zu dieser Jahreszeit ein Hauptgrund für deren Gefährdung ist, hatte in den vergangenen Wochen für Empörung bei Naturschützern und Bewohnern des Tals gesorgt. Nun wurde gegen die verantwortlichen Jäger Anzeige erstattet.

Der Verein Wildes Bayern setzt sich für die Versorgung der Wildtiere ein.

Da es nach dem Gesetz zur Verpflichtung eines Jägers gehört, sich um Wald und Wild zu kümmern und dies in Kreuth West trotz mehrfacher Aufforderung offensichtlich nicht erfolgte, hat die Wildbiologin und Vorsitzende des Tierschutzvereins Wildes Bayern e.V. Dr. Christine Miller nun beim Landratsamt Miesbach Anzeige gegen die zuständigen Jäger erstattet. Miller wird deutlich:

Wer keine Lust hat, ein Jagdrevier korrekt zu führen, sollte es lassen!

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Die heftigen Niederschläge der vergangenen Wochen haben dazu geführt, dass sich das Wild nur noch eingeschränkt und unter hohen Energiekosten fortbewegen kann, heißt es in ihrem Schreiben. Dadurch seien die Möglichkeiten, sich selbständig natürliche Äsung zu suchen und aufzunehmen, bei den heimischen Schalenwildarten massiv beeinträchtigt.

Verstöße gegen das Jagdgesetz

In diesem Fall ist der Revierinhaber dazu verpflichtet, Wild vor Futternot zu bewahren (Jagdgesetz Artikel 43 „(….) (3) 1 Der Revierinhaber ist verpflichtet, in der Notzeit für angemessene Wildfütterung zu sorgen und die dazu erforderlichen Fütterungsanlagen zu unterhalten.“). In den vergangenen Monaten haben sich die Verantwortlichen im Revier Kreuth-West scheinbar wiederholt öffentlich dahingehend geäußert, dass sie sich weigern, Rot- oder Rehwild trotz der vorliegenden Notzeit und Futternot zu versorgen und auch die entsprechend geeigneten Fütterungseinrichtungen zu unterhalten, so Miller.

Als Reaktion auf diese Verhalten verlangt die Wildbiologin umgehend greifende Maßnahmen zum Schutz des Wildes auf Kosten der eigentlich Verantwortlichen. Zudem soll geprüft werden, ob auch in den Augen der unteren Naturschutzbehörde ein Verstoß gegen das Jagdgesetz vorliegt.

Das Gesetz ist da ganz eindeutig. Weigern sich die Revierinhaber, ihren Pflichten nachzukommen, muss die Behörde einschreiten und auf Kosten der Revierinhaber die notwendigen Maßnahmen anordnen. Weder Rehe noch das Rotwild können heute aus den Berglagen in die natürlichen Wintergebiete ziehen. Aus diesem Grund schreibt das Jagdgesetz vor, dass der, der mit jagen will, auch für das Wild Sorge tragen muss.

Bereits im Katastrophenwinter 2019 hatten die Naturschützer rechtliche Schritte gefordert. Das Landratsamt versuchte es im Guten, mit der Ausarbeitung eines großflächigen Fütterungskonzept, der örtliche Tierschutzverein engagierte sich vermittelnd, was dazu führte, dass ein Grundbesitzer einen passenden Fütterungsstandort zur Verfügung stellte.

Eine altbekannte Problematik

Der Jagdvorsteher habe sich jedoch uneinsichtig geizeigt und geweigert seinen Pflichten nachzukommen. “Weder Fachgutachten noch Verhandlungsgeschick konnten ihn bewegen”, so von Miller und fügt hinzu: „Ich vermute, dass es hier einfach um eine Profitmaximierung im Revier auf Kosten der Allgemeinheit geht. Nun ist das Landratsamt gefordert, wieder dafür zu sorgen, dass auch in Kreuth wieder das Recht einkehrt!”

Der Jagdverantwortliche Werner Winkler findet in jedem Fall, die Vorwürfe werden zu unrecht erhoben, so heißt es im Merkur. Es gebe bereits eine Rotwildfütterung in Scharling. Vom Flächen- und Wildbestand her sei eine zusätzliche Fütterung nicht nötig, heißt es weiter.

Was passiert nun?

Wie aber geht es nun mit dem Wild in Kreuth weiter? “Eine Ersatzvornahme wäre grundsätzlich möglich und wird auch von uns geprüft. Jedoch sollte das das letzte Mittel sein, denn das Ziel der unteren Jagdbehörde ist es gerade nicht, in diesem sowieso schon emotional behafteten Thema die Fronten zusätzlich zu verhärten”, so die Pressesprecherin des Landratsamts Sophie Stadler.

Daher arbeite die untere Jagdbehörde (uJB) bekanntermaßen an einem Fütterungskonzept, damit nicht nur eine Fütterung isoliert betrachtet wird, sondern die Region in seiner Gesamtheit. “Auf dieser Basis sollen Jagdverantwortliche besser einschätzen können, an welchen Stellen eine Fütterung unserer Ansicht nach Sinn macht, um der gesetzlichen Verpflichtung zur Fütterung nachzukommen.”

Das Konzept soll voraussichtlich im Frühjahr fertiggestellt werden. “Es steckt sehr viel Detailarbeit dahinter, daher dauert die Aufstellung etwas. Verbindlich ist das Konzept nicht, aber die uJB hofft, dass die akribische Aufarbeitung des Themas – übrigens erstmalig für die gesamte Region – hilfreich für die Bewertung derjenigen Stellen ist, an denen es bisher keine Fütterung gibt”, erklärt Stadler weiter. Zur aktuellen Anzeige könne man noch nichts sagen, da diese erst gerade eingegangen sei.

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