Wild-Zelten verboten!

Das Tegernseer Tal und der Landkreis Miesbach sind gerade in den Sommermonaten beliebte Urlaubs- und Ausflugsorte. Immer mehr Menschen schlagen ihre Lager jedoch verbotenerweise in freier Natur auf. Das könnte bald Ärger geben.

Der Landkreis Miesbach hat mit immer mehr Wildcampern zu kämpfen

Immer mehr Menschen zieht es in die Natur. Auch Camper und Zelter sind im Tegernseer Tal und Landkreis Miesbach immer häufiger zu beobachten. Das führt auch zu Problemen. „Leider gab es in den vergangenen Wochen vermehrt Meldungen und Beobachtungen von biwakierenden Besuchern im Mangfallgebirge“, so Pressesprecherin des Landratsamts Sophie Stadler.

Daher weist das Landratsamt erneut ausdrücklich darauf hin, dass das Zelten und Biwakieren außerhalb zugelassener Zeltplätze verboten ist. In den elf Landschaftsschutzgebieten des Landkreises ist das Verbot sowieso von den Schutzverordnungen umfasst. Stadler betont:

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Auch außerhalb der Schutzgebiete ist das Übernachten in der Natur nicht vom freien Betretungsrecht abgedeckt und setzt das Einverständnis des Eigentümers zwingend voraus.

Grill- oder Lagerfeuer bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Grundeigentümers und sind in einer Entfernung von weniger als 100 Metern zum Wald wegen Brandgefahr verboten. Der Gebietsbetreuer für das Mangfallgebirge, Florian Bossert, appelliert unabhängig von allen Verboten an die Rücksicht der Naturnutzer: „Aktuell ist die Kükenzeit der Raufußhühner. Diese brauchen zumindest die ruhigen Dämmerungsstunden zur Nahrungsaufnahme, da die Tage urlaubsbedingt sehr frequentiert sind. Daher bitte Dämmerungs- und Nachtaktivitäten in der freien Natur vermeiden! Um den Eltern und ihren Jungen eine Chance auf eine ruhige Kinderstube zu gewähren, bitte auch tagsüber auf den ausgeschilderten Wegen bleiben und Hunde anleinen.“

Sollten die Aufklärungs-Versuche und die Appelle nicht den erhofften Erfolg bringen, behalten sich die Behörden eine Ahndung der Verstöße vor.

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