Bereits bei der ersten grenzpolizeilichen Befragung auf der Pkw-Spur der Inntalautobahn vor dem Kontrollzelt der Bundespolizei verneinten der Fahrer und seine Begleiterin, sich für die Einreise registriert und einen Corona-Test durchgeführt zu haben. Als der Fahrzeugführer daher aufgefordert wurde, in die Kontrollstelle einzufahren, erweckte er zunächst den Anschein, sich der eingehenden Überprüfung unterziehen zu wollen, heißt es von Seiten der Grenzpolizei.
Nach mehreren Metern Schrittgeschwindigkeit gab der Fahrer des hochmotorisierten Autos mit Tölzer Kennzeichen allerdings abrupt Gas und fuhr an der Ausleitung vorbei. Die Bundespolizei nahm die Verfolgung auf.
40 Kilometer Verfolgungsjagd
Weitere auf der A93 und der A8 eingesetzte Streifenfahrzeuge wurden außerdem verständigt, um den Flüchtenden bei geeigneter Gelegenheit anhalten zu können. “Augenscheinlich überschritt dieser vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzungen erheblich und unterschritt den Mindestabstand zu anderen Fahrzeugen deutlich”, heißt es von der Polizei weiter.
Nach rund 40 Kilometern gelang es den Bundespolizisten, den flüchtenden Raser auf Höhe Irschenberg ohne eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu stoppen. Der 46-Jährige gab an, dass er beim Grenzübertritt davon ausgegangen sei, seine Fahrt ohne eine eingehende Kontrolle fortsetzen zu dürfen. Außerdem habe er nicht gewusst, dass man einen negativen Corona-Test bei der Einreise benötige.
Mehrere Strafen zu erwarten
Er und seine 30-jährige Mitfahrerin wurden wegen fehlender negativer Testergebnisse sowie wegen fehlender Einreiseanmeldungen nach der Coronavirus-Einreiseverordnung angezeigt. Sie kamen aus dem Virusvariantengebiet Tirol.
Die Bundespolizei meldete die Personalien dem für die Bußgeldverfahren zuständigen Landratsamt in Rosenheim weiter. Außerdem leiteten die Beamten gegen den Fahrer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Entziehung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach dem Passgesetz ein.
Darüber hinaus wird er sich wohl auch noch mit einer Strafanzeige auseinanderzusetzen haben. Die eingeschaltete Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim hat Ermittlungen wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs aufgenommen. Nachdem die beiden Personen den coronabedingten Nachweispflichten nachträglich entsprechen konnten, durften sie nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen ihre Fahrt in Richtung München fortsetzen.
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