#WirBleibenZuHause

Bis drei Uhr heute Morgen wurde in Berlin gestritten und gefeilscht. Die Ergebnisse sind unter anderem die Verlängerung des Lockdowns, die konsequente Umsetzung der Notbremsenregeln und ein landesweites Herunterfahren des Lebens im Land über ein verlängertes Osterwochenende.

Gestern in den frühen Morgenstunden wurden die kommenden Coronaregeln bekanntgegeben. / Quelle: Bundesregierung

Die Beratung in Berlin zwischen den Ministerpräsidenten und der Kanzlerin begann mit einer Verspätung und zog sich dann bis in die Morgenstunden. Kurz vor Sonnenaufgang wurden die Ergebnisse des von Unterbrechungen und vielen zum Teil sehr heftigen Diskussionen geprägten Bund-Länder-Treffen bekanntgegeben. Auch der bayerische Ministerpräsident Markus Söder nannte die Verhandlungen schwierig, und forderte trotz aller Unzufriedenheit Geduld von den Menschen:

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Dies ist nicht einfach die Verlängerung des Lockdowns – wir leben in der gefährlichsten Zeit dieser Pandemie überhaupt.

Besonders kontrovers behandelte Themen in Berlin waren der Umgang mit den Osterreiserückkehrern, die Öffnung des innerdeutschen Tourismus und die Handhabung von verschärfenden Maßnahmen bei der Überschreitung von Grenzwerten bei den Inzidenzen. Die vereinbarten Beschlüsse sollen nun auf Landesebene bis zum 29. März umgesetzt werden. Das gesamte Beschlusspapier der Sitzung findet ihr hier. Einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen haben wir euch im Folgenden zusammengestellt.

Prinzip – #WirBleibenZuHause an Ostern

Die fünf Tage von Gründonnerstag bis Ostermontag werden als „Ruhetage“ mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen definiert. Nur am Karsamstag soll der Lebensmittelhandel (im engsten Sinne) öffnen.
Private Kontakte sollen in der Ruhepause auf maximal fünf Personen beschränkt werden. Der eigene Haushalt und ein weiterer Haushalt dürfen zusammenkommen – Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare mit getrennten Wohnungen gelten als ein Haushalt.
Personenansammlungen im öffentlichen Raum werden untersagt. Kirchen und Religionsgemeinschaften werden gebeten an Ostern nur Online Veranstaltungen durchzuführen. Die Impf- und Testzentren bleiben aber ausdrücklich geöffnet.

Der 5-Stufen-Plan der Regierung

Lockdown bis 18.04.2021 verlängert

Die Regeln zur bereits bestehenden Notbremsenregelung bleiben bestehen und sollen jedoch konsequenter umgesetzt werden: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sollen die betroffenen Landkreise weitere Maßnahmen ergreifen können, wenn der Schwellenwert überschritten wird, wie Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen und die Pflicht zu tagesaktuellen Schnelltests in Bereichen, in denen das Abstandhalten oder konsequentes Maskentragen erschwert sind.

Eindringlicher Apell auf Reisen zu verzichten

Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten. Fluglinien werden außerdem dazu aufgefordert, Corona-Tests vor dem Rückflug bei jedem Reisenden durchzuführen. Zudem soll im Infektionsschutzgesetz eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland festgeschrieben werden.

Keine Öffnung für Inlandstourismus

Die Öffnung von Beherbergungsbetrieben jeder Art – von Ferienwohnungen bis hin zu Hotels – bleibt auch weiterhin in Deutschland untersagt. Ausnahmen soll es trotz großem Protest der nördlichen Bundesländer nicht geben. Begleitend zur Verlängerung des Lockdowns um weitere vier Wochen und der “Osterruhe” sollen weitere Maßnahmen helfen den Anstieg der Infektionszahlen zu stoppen und die Trendwende einzuleiten.

Testen, Testen, Testen

Die angelaufenen Test Corona-Tests für Schüler, Lehrkräfte und Kita-Beschäftigte sollen ausgeweitet werden. Ziel ist es zwei Testungen pro Woche bei allen Schülern und Lehrkräften anzubieten. Noch ist ungeklärt Frage, ob die Tests zu Hause oder in der Schule stattfinden sollen. Die letztendliche Organisation und Durchführung der Tests sowie die Umsetzung der konkreten Maßnahmen ist Ländersache.

Homeoffice wenn möglich

Bund und Länder fordern Unternehmen erneut auf, ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause zu ermöglichen. Zudem sollen die Firmen ihre Testangebote ausweiten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht im Homeoffice arbeiten, sollen sich möglichst zwei Mal pro Woche testen lassen können.

Weiteres Hilfsprogramm für Unternehmen

Die Bundesregierung wird laut Beschluss der Bund-Länder Sitzung „ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln“ zur Unterstützung der besonders von der Pandemie betroffenen Unternehmen. Wie diese Hilfe aussehen soll wird Thema in den nächsten Tagen sein.

Die Vertreter aus Bund und Land haben vereinbart am 12.April erneut zu einer Sitzung zusammenzutreffen, sollte nicht schon vorher eine gravierende Änderung der Pandemiesituation eintreten. Das Video zur nächtlichen Pressekonferenz findet ihr hier.

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