Wo Fiffi an die Leine muss

Was ist denn nun mit Fiffi? Anleinen oder nicht anleinen? Wenn er schon im Jagdrevier der Herzogin nicht laufen darf, ja, wo darf er denn? Die TS schafft Klarheit – zumindest für das Tegernseer Tal.

In der jeweiligen Gemeinderatssatzung ist geregelt, wo Hunde an die Leine müssen.

Der beste Freund des Menschen – immer wieder sorgt er für Unmut zwischen den “Parteien”. Jüngst erst in Herzogin Helene in Bayerns Jagdrevier. Vor allem, wenn es um den saloppen Umgang einiger Hundehalter mit der Leine geht, sind die Gegner schnell mit Strafen bei der Hand. Dabei gibt es sie doch, die Vorschriften, die sehr konkret zeigen, wo im Tal Fiffi, Bello und Co. an der Leine zu führen sind.

Tegernsee: Anleinen am Rottacher Damm

Verankert sind diese Verordnungen in den Gemeindesatzungen der einzelnen Talgemeinden. Generell kann eines vorweg gesagt werden: „Eine pauschale Leinenpflicht existiert bei uns nicht“, so Hans Staudacher, Geschäftsleiter Tegernsee Rathaus. Dabei plädiert die Stadt auf beiderseitige Rücksichtnahme, insbesondere an jenen neuralgischen Stellen, wo Spaziergänger, Fahrradfahrer und Hundehalter auf engstem Raum aufeinander treffen. „Als Verwaltung sind wir befugt, an allen öffentlichen Plätzen und Einrichtungen einen Leinenzwang zu erlassen“.

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Im Vergleich zu einigen Nachbargemeinden drückt die Stadt Tegernsee aber beide Augen zu. So hat sie beispielsweise weder für den Kurpark noch die stark frequentierte Seepromenade eine Leinenpflicht verbindlich eingeführt. Einzige partielle Ausnahmen bilden der Weg am Rottacher Damm, „weil sich dort Hundehalter und Fahrradfahrer in der Vergangenheit in die Quere gekommen sind“ und der Bereich an der Point, der mit einem Hundeverbotsschild versehen ist.

Rottach-Egern: Große Hunde bitte anleinen

In der Nachbargemeinde Rottach-Egern sieht es folgendermaßen aus. In der Hundehaltungsverordnung ist festgehalten, dass „zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum“ Kampfhunde und große Hunde „in allen öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet mittels einer reißfesten Leine mit einer Höchstlänge von 1,20 Meter zu führen“ sind.

Wer sich nun fragt, was ein großer Hund ist, dem wird laut Gemeindeverordnung erklärt:

Große Hunde sind erwachsene Hunde, deren Schulterhöhe mindestens 50 Zentimeter betragen, soweit sie keine Kampfhunde sind. Erwachsene Tiere der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge gelten stets als große Hunde.

Kritikern dieser Leinenverordnung wird das vermutlich nicht ganz ausreichen, da das Rassenspektrum wesentlich vielfältiger ist und sich daher nicht immer ganz eindeutig klären lässt, wie man beispielsweise einen kinderlieben Hütehund oder Riesenschnauzer einordnen soll.

Kreuth: Andere nicht gefährden

Dass das Thema Leinenzwang eine erhöhte Sensibilität erfordert, weil es auch eines ist, mit dem man möglicherweise Urlauber abschrecken kann, scheint den Gemeinden nur allzu bewusst zu sein. Mit viel Fingerspitzengefühl hat die Gemeinde Kreuth in ihrer Satzung folgendes festgehalten: „Wer Hunde in öffentlichen Anlagen oder auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen mit sich führt, hat dies so zu tun, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden.“

Ausnahme: Eine verbindliche Anleinpflicht existiert lediglich für Kampfhunde und große Hunde in der Zeit vom 1. November bis 30. April auf dem Weg von Glashütte bis Winterstube, weiter über Waldweg bis Stuben und Traxlmoosergräben bis Kiesgrube.

Bad Wiessee und Gmund: Streng an der Promenade

Klar abgegrenzt hat die Gemeinde Bad Wiessee dagegen bestimmte öffentliche Bereiche. In der Satzung steht zum Thema Anleinpflicht:

Am Lindenplatz und im gesamten Bereich der Seepromenade dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden.

Damit treten die Wiesseer hier konsequenter auf als etwa die Stadt Tegernsee, die ebenfalls über eine lange Seepromenade verfügt. Ähnlich handhabt es die Gemeinde Gmund. Dort herrscht auf den Liegewiesen absolutes Hundeverbot, auf den Wegen entlang der Bahn müssen Vierbeiner angeleint werden.

Keinerlei Toleranz gegenüber freilaufenden Hunden duldet die Gemeinde Waakirchen auf Kinderspielplätzen sowie Schul- und Friedhöfen. Aus Sicherheitsgründen hat sie ein Hundeverbot verhängt. Auf allen anderen Wegen wird an die Einsicht und Rücksichtnahme des Hundebesitzers plädiert:

Wer Hunde mit sich führt, hat dies so zu tun, dass andere nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.

Deutlich wird: Die Anleinpflicht ist ein Bereich, bei dem die Gemeinden über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügen. Das macht die Sache für Hundebesitzer nicht unbedingt einfacher, den Überblick zu behalten.

Dennoch sind sie in der Pflicht, die einzelnen Verordnungen der Talgemeinden zu kennen. Bei einem Verstoß kann es nämlich teuer werde. In diesem Punkt sind sich die Talgemeinden nämlich einig: Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

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