Wo gilt 3G im Landkreis?

Der Landkreis hat einen Schwellenwert überschritten – drei Tage in Folge lag die Inzidenz über 35. Ab Dienstag gilt nun die 3G-Regel. Wo genau jetzt ein 3G-Nachweis nötig ist, lest ihr hier.

Die aktuellen Zahlen im Landkreis. / Quelle: LRA

Dadurch, dass die Inzidenz im Landkreis seit drei Tagen über 35 liegt, gelten ab Dienstag neue Regeln, heißt es aus dem Miesbacher Landratsamt. Was ändert sich nun? Das LRA erklärt: “3G-Nachweise werden in mehreren Bereichen relevant.”

Für Getestete ist das ein schriftliches oder elektronisches Testergebnis eines PCR-Tests oder PoC-PCR-Tests, der höchstens vor 48 Stunden durchgeführt wurde. Ebenfalls gilt ein negatives Testergebnis eines POC-Antigenschnelltests. Dieser darf jedoch nicht älter als 24 Stunden sein.

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Als dritte Möglichkeit zählt das LRA einen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht durchgeführten Antigentest. Geimpfte oder Genesene benötigen lediglich einen gültigen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis. Als vollständig geimpft gilt man ab dem 15. Tag nach der letzten Impfdosis.

Für welche Bereiche gilt 3G?

Ab Dienstag benötigt man für Sport in geschlossenen Räumen einen 3G-Nachweis. Im freien Himmel wird kein Testnachweis benötigt. Für einen Abstecher ins Lieblingsrestaurant wird ein 3G-Nachweis ebenfalls wichtig, genauso in der Hotellerie und jeglicher Beherbergung. Hier muss für alle weiteren 72 Stunden ein neuer Nachweis gebracht werden. Sogar für Flusskreuzfahrten gibt es neue Regelungen:

Bei Flusskreuzfahrten in Bayern, ist bei Einschiffung und am Tag eines Landgangs jeweils ein 3G-Nachweis erforderlich.

Zukünftig sollte man für einen Besuch beim Friseur oder anderen “Dienstleistungen mit körperlicher Nähe”, so das LRA, ebenfalls einen gültigen 3G-Nachweis dabeihaben. Das gleiche gilt für Besucher von kulturellen Veranstaltungen wie Theatern oder Opern in geschlossenen Räumen und Besuchern von Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Saunen oder Indoorspielplätzen.

Zum Schluss führt das Landratsamt noch Veranstaltungen und Krankenhausbesuche an. In beiden Fällen wird ab Dienstag ein 3G-Nachweis gebraucht. In Bezug auf Hochschulen sei der Landkreis zwar nicht direkt betroffen, so das LRA, dennoch ergeben sich hier noch Änderungen ab einer Inzidenz von 35 oder mehr. “Teilnehmer von Hochschulen müssen zweimal wöchentlich einen Testnachweis gemäß § 4 13. BayIfSMV erbringen”, erklärt das LRA.

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