“Wo waren diese dramatischen Beschwerden in den letzten Jahren?”

Gegen die Seniorenresidenz Schliersee wurde Anklage erhoben. Trotz zahlreicher Kontrollen wurden während der Corona-Krise gravierende hygienische Mängel im Heim festgestellt. Gab es hier in den vergangenen Jahren Versäumnisse?

Gegen die Seniorenresidenz Schliersee wurde vom Landratsamt Miesbach ausgehend eine Anzeige erstattet, nachdem enorme Missstände aufgedeckt wurden.

Missstände und Mängel in der Seniorenresidenz Schliersee. Der Ausbruch des Corona-Virus in der Einrichtung ließ das Landratsamt Miesbach auf pflegerische, hygienische und technische Mängel stoßen. Daraufhin habe man unverzüglich Anzeige erstattet, heißt es von Seiten des Landratsamtes. Nun gibt es immer mehr Beschwerden, die sowohl das Heim als auch die Kontrollen kritisieren.

Wie laufen die Kontrollen ab?

In den vergangenen Jahren wurde die Einrichtung regelmäßig kontrolliert. Diese jährlichen, unangemeldeten Kontrollen wurden von der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – “Qualitätsentwicklung und Aufsicht“ (FQA, auch Heimaufsicht), und parallel dazu vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt. Die letzte dieser Kontrollen fand am 5. November 2019 statt. „Zusätzlich fanden im Jahr 2019 durch die Heimaufsicht zwei anlassbezogenen Kontrollen nach Beschwerden statt“, so die Pressesprecherin des Landratsamts Sophie Stadler.

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In der Vergangenheit – vor dem Corona-Ausbruch im März 2020 – seien keine gravierenden Missstände aufgefallen. Dennoch, das bestätigt auch die Pressesprecherin, gibt es aktuell einen massiven Schwung an Beschwerdeführern, die Anschuldigungen gegenüber dem Heim und der FQA erheben.

Schon bevor die Seniorenresidenz in den letzten Wochen in den Fokus der Medien rückte, habe es einige Beschwerden gegeben. „Aber keinesfalls in der Zahl und Schärfe, wie wir sie nun Leserbriefen, Internetbeiträgen, et cetera entnehmen“. Stadler führt weiter aus:

Bei jeder einzelnen eingegangenen Beschwerde sind die Mitarbeiter aus der Heimaufsicht ohne Ankündigung in das Heim gefahren. Die Beschwerden haben sich aber vor Ort als nicht so schwerwiegend herausgestellt, wie es nun im Nachhinein bei manchen Erzählungen den Anschein erweckt. Sie waren vergleichbar mit Mängeln in anderen Einrichtungen. Jeder einzelne festgestellte Mangel wurde dokumentiert und bei Bedarf auch geahndet.

Die FQA könne allerdings nicht bei jeder Beschwerde automatisch Anordnungen erlassen. Das sei nicht der Sinn der Heimaufsicht, Mängel müssen zunächst überprüft werden. „In vielen Fällen, außer es ist Gefahr im Verzug, muss erst die Beratung, beziehungsweise das Gespräch mit dem Betreiber gesucht werden.

Keine gravierenden Mängel in den vergangenen Jahren

Bei den Kontrollen der FQA in den vergangenen Jahren stand man außerdem vor weiteren Problemen: Anonyme Briefe oder Anrufe, mit kaum aussagekräftigen Angaben zur betroffenen Person und dem Missstand. Oder Beschwerden von Ereignissen, die schon Jahre zurückliegen – und daher heute auf Grund fehlender Information nicht mehr geklärt werden können. Dabei stellt sich für das Landratsamt Miesbach besonders eine Frage, so Stadler:

Es ist aber schon irritierend, dass plötzlich so viele Menschen zu berichten wissen, wie dramatisch der Zustand in den letzten Jahren in der Einrichtung gewesen sei. Wo waren diese detaillierten, dramatischen Beschwerden in den letzten Jahren? Warum wurden diese Zustände nicht früher kritisiert, wenn sie offenbar für so viele Menschen doch so offensichtlich waren?

Abschließend betont sie, dass die FQA nach bestem Wissen regelmäßige Kontrollen durchgeführt habe, bei welchen sich keine gravierenden Missstände zeigten. Auch der MDK Bayern berichtet von diversen Beschwerden in den letzten Jahren über die Einrichtung in Schliersee. „Zuletzt im Januar und Februar 2020 sowie im Juni 2019“, bestätigt Larissa Nubert vom MDK Bayern.  Die Prüfergebnisse zu MDK-Prüfungen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben über die Transparenzberichte auf den Portalen der jeweiligen Pflegekassen veröffentlicht.

Umzüge für Bewohner gelten möglichst zu vermeiden

Stadler merkt außerdem an: Ein Heim einfach zu sperren, trotz der Vorwürfe, sei keine rücksichtsvolle Lösung. Pflegeheime sind als letzter Aufenthaltsort eines Menschen konzipiert – “es ist eine ganz bewusste Entscheidung, den letzten Hausstand des Lebens aufzulösen und alles aufzugeben, um dorthin zu ziehen”, verdeutlicht Stadler. Entsprechend will man den Bewohnern so wenig Veränderungen wie nur möglich zumuten. Selbst Umzüge im gleichen Haus seien eine Seltenheit.

Stattdessen soll beraten und verbessert werden, wie man es im Fall der Seniorenresidenz Schliersee versucht. Und das sogar mit einer Anzeige, die Auflagen und Zwangsmaßnahmen mit sich zieht. “Niemand möchte, dass es Bewohnern in Pflegeeinrichtungen schlecht geht, schon gar nicht die Mitarbeiter der Heimaufsicht”, betont Stadler abschließend.

Die Ermittlungen wegen Körperverletzung gegen das Heim laufen. Erst in dieser Woche wurden auch die Mitarbeiter des Landratsamts und der Heimaufsicht zum Fall als Zeugen befragt.

Definition von “Heimaufsicht”

Man versteht wohl landläufig unter „Heimaufsicht“ etwas anderes, als die tatsächliche Aufgabe der Heimaufsicht ist. Heimaufsicht heißt nämlich schon lange nicht mehr Heimaufsicht, sondern „Fachstelle für Pflege und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht“ (FQA). Vorrangig haben die Mitarbeiter den gesetzlichen Auftrag, Einrichtungen zur Qualitätsentwicklung zu beraten. Erst wenn Beratungen keinen Erfolg zeigen, dann dürfen die Mitarbeiter einschreiten und aufsichtliche Maßnahmen ergreifen, z.B. Zwangsgelder verhängen.

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