Die Flasche Wodka zum Frühstück

Im Mai 2016 schlugen ein damals 18-jähriger Tegernseer und seine Freunde auf einen Holzkirchner Fahrradlehrer ein – sogar, als dieser schon am Boden lag. Der Mann erlitt Schürfwunden und Prellungen. Vor Gericht gestand der vorbestrafte Jugendliche dann seinen enormen Alkohol-Konsum.

Die zerbrochenen Flaschen auf dem Tengelmann-Parkplatz waren Auslöser des Streits.

Im Mai 2016 war der angeklagte Tegernseer mit einigen Freunden auf dem Tengelmann-Parkplatz in Holzkirchen, um sich zu unterhalten und gemeinsam Bier zu trinken. Dabei wurde die Gruppe von einem Trainer der Equipe Velo, einem Holzkirchner Radsportverein, beobachtet. Den Mann störte es schon seit einiger Zeit, dass auf dem Gelände immer wieder zerbrochene Glasflaschen liegen.

„Die Situation wurde immer schlimmer“, erklärte der Holzkirchner Radlehrer vor Gericht „Ich war deswegen auch schon bei der Polizei, aber die haben auch nichts gemacht.“ Er forderte an besagtem Abend die Jugendlichen auf, die Flaschen zu beseitigen.

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Doch als er nach dem Training wieder kam, hatte sich seines Erachtens die Situation eher verschlechtert. Er begann Fotos von der Situation und auch von den Jugendlichen zu machen. Es kam zu einem Streitgespräch. Der damals 18-jährige Tegernseer und seine zwei männlichen und zwei weiblichen Freunde regten sich über die Fotos auf.

Drei gegen einen

Der Rad-Trainer wollte daraufhin mit seinem Auto wegfahren. Der Tegernseer schlug jedoch auf die Heckscheibe des Fahrzeuges, woraufhin der Holzkirchner wieder ausstieg. Ein Fehler, wie er heute weiß:

Ich hätte einfach sitzen bleiben sollen.

Die drei männlichen Jugendlichen kamen auf ihn zu. Laut Aussage des Holzkirchners wurde er in den Schwitzkasten genommen und zu Boden gerissen, dort geschlagen und getreten. „Ich hatte Prellungen und Schürfwunden“, beschreibt der Geschädigte seine Verletzungen. „Das hat zwei Monate gedauert, ehe der Schmerz weg war.“

Der Angeklagte gibt vor Gericht zu, das Opfer geschlagen zu haben. Er erklärt aber, es sei Selbstverteidigung gewesen. „Der stieg aus dem Auto aus und kam mit erhobener Faust auf mich zu“, beschreibt er den Ablauf. „Hätte ich mich nicht geduckt, hätte er mich im Gesicht getroffen.“ Da habe er den Mann tatsächlich in den Schwitzkasten genommen und getreten.

Tegernseer damals auf Bewährung

Der angeklagte Tegernseer ist zudem bereits wegen Diebstahl und Körperverletzung vorbestraft. Zum Zeitpunkt der Prügelei war er deshalb auf Bewährung, sodass auch seine Bewährungshelferin als Zeugin geladen war. Sie war sich gemeinsam mit dem Vertreter der Jugendgerichtshilfe einig, dass der mittlerweile 19-Jährige seit Dezember aber zunehmend beratungszugänglicher ist.

„Die Freundin und seine Mutter haben offensichtlich einen guten Einfluss auf ihn“, sagte seine Bewährungshelferin aus. Auch mit der neuen Ausbildungsstelle klappe es viel besser. Der Angeklagte hatte in dem Zeitraum, in dem die Taten begangen wurden, außerdem einen enormen Alkoholkonsum.  In der Verhandlung wurde neben der Prügelei in Holzkirchen unter anderem auch das Stehlen von Spritzen und Kanülen mit einem Lokalanästhetikum aus dem Krankenhaus Agatharied behandelt. Der Jugendliche selbst gab zu, an dem Tag, an dem er im Krankenhaus geklaut hatte, betrunken gewesen zu sein:

An dem Tag hatte ich eine Flasche Wodka. Das ging schon morgens in der Schule los.

Mittlerweile habe sich das nach Beratungsgesprächen bei der Caritas aber verbessert. Er sei durch den Job aus dem Freundeskreis raus und sein Leben habe sich verändert. Die Jugendgerichtshilfe sah dementsprechend auch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung als angemessen und wollte der positiven Entwicklung Rechnung tragen.

Gute Entwicklung, aber zu kurz

Die Staatsanwaltschaft sah das anders, zumal durch die Tatbeteiligung zweier anderer Jugendlicher der Tatbestand der schweren Körperverletzung gegeben war. Sie forderte ein Jahr und vier Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung. Der Verteidiger forderte hingegen die Bewährung für seinen Mandanten zu verlängern.

Richter Schmid und seine zwei Schöffen folgten jedoch dem Antrag des Staatsanwaltes und verhängten ein Jahr Jugendstrafe ohne Bewährung. „Sie haben die neue Tat nur zwei Monate nach dem letzten Urteil begangen. Das hat sie offensichtlich nicht beeindruckt“, erläuterte Schmid sein Urteil. „Sollten sie in Berufung gehen und in einem halben Jahr bei einem neuen Prozess immer noch ordentlich in der Ausbildung sein, entscheidet ein anderes Gericht vielleicht für sie. Heute nicht.“

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