Die beiden deutschen Werbefirmen Schwarz Außenwerbung GmbH und Ströer haben sich auf sogenannte “Out-of-Home-Medien” spezialisiert. Vor rund einem Jahr stellten sie einen Antrag an die Marktgemeinde, um große Werbeanlagen aufstellen zu können. Doch die Gemeinderäte sowie das Landratsamt lehnten dieses Vorhaben damals ab.
Mündliche Verhandlung vor Ort
Dabei ging es um drei Standorte: Eine Werbetafel in der Rosenheimerstraße 17, im Bereich des Parkplatzes gegenüber vom HEP. Eine andere in der Münchner Straße beim Isartaler Holzhaus und eine dritte Tafel in der Tegernseer Straße, Kreuzung Frühlingsstraße. Hier sollten nach der Firma Ströer gleich zwei Werbetafeln entstehen. Einmal direkt am Gebäude der Pizzeria “Da Claudio” und einmal vor den Parkplätzen des AOK-Gebäudes.
Um die Situation besser einschätzen zu können wurden die Standorte am Mittwoch von Vertretern des Bayerischen Verwaltungsgerichts vor Ort in Augenschein genommen. Zusammen mit Vertretern der Gemeinde und der beteiligten Firmen kam es zu einer mündlichen Verhandlung.
In der Tegernseer Straße waren neben Richterin Cornelia Dürig-Friedl, Guido Eckermann, Anwalt der Firma Ströer, Karl-Heinz Wiesner, Geschäftsführer Stöer und Thomas Steininger, Niederlassungsleiter der Firma Ströer vor Ort. Die Marktgemeinde wurde vertreten durch Karl Herbst vom Bauamt.
Zu Beginn der öffentlichen Verhandlung wurde die “Prägung durch überwiegende Wohnnutzung” geprüft. Allgemein befand Richterin Dürig-Friedl, dass an beiden Plätzen Anspruch auf Werbetafeln bestehe. Es wurden die umliegenden Gebäude betrachtet und abgewägt, ob sich die geplanten Werbetafeln im Umfeld von Wohnungen oder Gewerbe befinden.
Im Falle der Werbetafeln in der Tegernseer Straße, ging es um die Wohnungen im Obergeschoss des AOK-Gebäudes, dem Wohnblock in der Miesbacher Straße 3, die Wohnung über dem Reisebüro Kriege und dem blauen Eckhaus in der Frühlingsstraße. In diesem Umfeld würden die Mieter direkt auf die Werbetafeln blicken. Nachdem jedes Gebäude einzeln in Augenschein genommen wurde, besprachen sich die einzelnen Parteien.Anschließend wandte sich Richterin Dürig-Friedel fragend in Richtung Ströer:
Es ist kalt und es beginnt gleich zu regnen. Wie wäre es mit nur einer Werbetafel?
Der Anwalt war von diesem raschen Angebot etwas überrumpelt und meinte er müsse erst noch die rechtlichen Details besprechen. Dürig-Friedel antwortete darauf: “Hier vor Ort ohne die rechtlichen Details hätten Sie die eine Werbetafel sofort”.
Das konnte sich Ströer nicht entgehen lassen und verzichtete auf eine zweite Werbetafel. Man einigte sich mit der Gemeinde auf nur eine Werbetafel in der Tegernseer Straße am Gebäude der Pizzeria “Da Claudio”. Dadurch, dass hier kein vorwiegendes Wohngebiet sei, könne die Gemeinde hier eine Werbetafel vertreten, so Konrad. Bauamtsleiter Herbst erklärte die erforderliche Zustimmung der Gemeinde für erfolgt. So verkündete Richterin Dürig-Friedel: “Hiermit stelle ich die Rechtskraft der Beschlüsse fest”.
Steininger ist mit dem Ergebnis zufrieden: “Natürlich hätten wir gerne zwei Werbetafeln bekommen. Aber wir sind auch mit einer zufrieden. Da wir uns vor allem auch für die Belange der Gemeinde Holzkirchen interessieren, ist das die beste Lösung”. Wann die Werbetafel aufgebaut wird, hänge von der Baugenehmigung ab. Erst wenn die abgesegnet wird, kann es losgehen. Die Werbefläche wird dann zum freien Verkauf ausgegeben und es können Anzeigen quer Beet, von der Barilla-Werbung bis zum Autohaus, gezeigt werden.
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