Rottacher Zechpreller muss ins Gefängnis

Wochenlang trieb sich im Tal ein Zechpreller in Jogginghosen in verschiedenen Gasthäusern herum, ohne gefasst zu werden. Ende Oktober ging der Mann den Wiesseer Beamten dann aber doch ins Netz. Auf der gestrigen Gerichtsverhandlung wurde klar, dass der 53-Jährige noch viel mehr zu beichten hat.

Gestern wurden die Taten des Zechprellers in Joggingshosen im Miesbacher Amtsgericht verhandelt
Gestern wurden die Taten des Zechprellers in Joggingshosen im Miesbacher Amtsgericht verhandelt

Mehrere Wochen tauchte der 53-jährige Mann aus Rottach-Egern immer wieder in den Schlagzeilen auf. In verschiedenen Gaststätten bestellte er sich Mahlzeiten und Getränke, um am Ende einfach abzuhauen. Frei nach dem Motto: Zahlen wir nicht – und gehen wir gleich.

Die Geschichte des 53-Jährigen beginnt jedoch viel früher. Als einst selbstständiger Geschäftsmann häufte er rund 50.000 Euro Schulden an. Vor einigen Jahren kam er dann an den Tegernsee, um in der Hafner Alm als Kellner zu arbeiten. Nach eigenen Aussagen war er jedoch dem Stress der Gastronomie nicht gewachsen.

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Nach einem längeren Aufenthalt am Gardasee versucht sich der 53-Jährige erneut im Tal als Kellner. Im März 2015 ließ er sich schließlich wegen Suizidgedanken in die Psychiatrie in Agatharied einweisen. Nach kurzer Zeit wurde er jedoch wieder entlassen und zog nach Rottach. Seitdem geht er seiner “Tätigkeit” als Zechpreller nach.

Betrug und Zechprellerei seit rund zehn Jahren

Am gestrigen Dienstag wurden die Fälle im Miesbacher Amtsgericht behandelt. Dabei wurden jedoch die genannten Vorfälle der vergangenen Wochen in verschiedenen Gasthäusern rund um den See gar nicht behandelt – stattdessen kamen weitere Übeltaten des Mannes ans Licht.

Der 53-Jährige übernachtete zum Beispiel im Feichtner Hof in Gmund. Auch hier beschloss er die Rechnung nicht zu bezahlen. Außerdem nahm er den Zimmerschlüssel mit. Eine andere Geschichte spielte sich auf Ebay ab. Dort bot der Angeklagte einen Laptop und ein Modellschiff zum Verkauf an. Die Käufer bekamen jedoch nichts für ihr Geld. Schon seit zehn Jahren wurde der gebürtige Ascherslebener immer wieder wegen Betrugs und Zechprellerei angeklagte und sammelte Geld- und Bewehrungsstrafen.

Die Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr und vier Monate Haft. Der Angeklagte zeigte jedoch Reue und Einsicht, woraufhin sich der Richter für neun Monate Haft entschied. Ein Lichtblick gibt es für den Mann allerdings: Wenn die anderen Gerichte aus München und Bergen auf Rügen sich einverstanden erklären, werden die dort begangenen Straftaten mit diesem Urteil fallen gelassen.

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