Zivilfahnder nehmen Sexualstraftäter fest

Bis zu 40 Taten hat ein 54-jähriger Mann nach seiner gestrigen Festnahme gestanden. Der Österreicher war als Exhibitionist vor allem im Schlierseer Raum “aktiv”. Doch die Kripo sucht nun nach weiteren Opfern im gesamten südlichen Landkreis.

Unter anderem am Spitzingsee war der Festgenommene als Exhibitionist "aktiv".
Unter anderem am Spitzingsee war der Festgenommene als Exhibitionist “aktiv”.

Seit Anfang Juli 2015 zeigten immer wieder Frauen, aber auch Kinder und Jugendliche, Fälle an, in denen ihnen am Schliersee oder am Spitzingsee ein Mann offen gegenübergetreten war, der dabei sexuelle Handlungen an sich ausführte. Nach den Taten war der Mann meistens schnell wieder verschwunden, so dass die Fahndungen nicht zur Festnahme führten.

Doch am gestrigen Sonntag gelang Zivilfahndern der Polizei die Festnahme des Sexualstraftäters. Der 54-jährige Tiroler war in der Nähe des Strandbades in Schliersee auf einer öffentlichen Wiese an drei Mädchen herangetreten und dabei den Fahndern aufgefallen. Sie nahmen den Mann kurz darauf fest, als er gerade sein Mountainbike in sein Auto lud.

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Wie sich dann zeigte, kam es alleine am gestrigen Sonntag zu drei neuen Taten. Damit sind insgesamt 15 Fälle angezeigt worden, doch bei seiner Vernehmung räumte der 54-Jährige sogar bis zu 40 Taten ein, die er seit Sommer 2014, besonders aber seit Juli 2015 in der Region begangen hat.

Bis zu fünf Jahre Gefängnis

So pendelte er oft zwischen dem Schliersee und Spitzingsee mit seinem Auto und fuhr dann zwischen den Tatorten mit einem Fahrrad umher, das er im Kofferraum dabei hatte. Wie der Mann gestern gestand, wechselte er dabei auch häufiger seine Kleidung, um das Risiko des Entdeckt werdens zu minimieren.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II wird gegen den mutmaßlichen Exhibitionisten wegen verschiedener Sexualdelikte ermittelt. In einer aktuellen Meldung erklären die ermittelnden Beamten:

Werden die exhibitionistischen Handlungen vor Kindern vollzogen, so kann es sich um „Sexuellen Missbrauch von Kindern“ (§ 176 StGB) handeln, in den übrigen Fällen kommt eine Strafbarkeit wegen „Exhibitionistischer Handlungen“ (§ 183 StGB) in Betracht. Die Straftat wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Sofern es sich um exhibitionistische Handlungen vor Kindern handelt, kann die Tat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Die Kripo Miesbach bittet Geschädigte, die bislang noch keine Anzeige erstattet haben, sich zu melden – auch wenn die Taten bereits länger zurückliegen. Zeugen oder Geschädigte rufen am besten bei der Kripo Miesbach unter der Telefonnummer (08025) 299299 an.

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